BGG Art. 80 - Vorinstanzen

Einleitung zur Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 80 BGG vom 2025

Art. 80 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 80 Vorinstanzen

1 Die Beschwerde ist zulässig gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen und gegen Entscheide der Beschwerdekammer und der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts. (1)

2 Die Kantone setzen als letzte kantonale Instanzen obere Gerichte ein. Diese entscheiden als Rechtsmittelinstanzen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen nach der Strafprozessordnung (StPO) (2) ein oberes Gericht oder ein Zwangsmassnahmengericht als einzige kantonale Instanz entscheidet. (3)

(1) Fassung gemäss Ziff. II 1 des BG vom 17. März 2017 (Schaffung einer Berufungskammer am Bundesstrafgericht), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 5769; BBl 2013 7109, 2016 6199).
(2) SR 312.0
(3) Fassung gemäss Ziff. II des BG vom 16. Juni 2023 über eine Revision des Sexualstrafrechts, in Kraft seit 1. Juli 2024 (AS 2024 27; BBl 2018 2827; 2022 687, 1011).

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Art. 80 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH140382Protokollberichtigung Protokollberichtigung; Entscheid; Berufung; Akten; Rechtsmittel; Verfügung; Aktennotiz; Verfahrens; Protokollberichtigungsbegehren; Bundesgericht; Obergericht; Gerichtsschreiberin; Berufungsverfahren; Beschwerdeverfahren; Kammer; Bezirksgericht; Pfäffikon; Antrag; Verteidigung; Gerichte; Bundesgerichts; Meyer; Rechtsanwalt; Verteidiger; Beschwerdeführers; Entscheids; Vereinigung; Obergerichts; Endentscheid; Abweisung
ZHUH130216Protokollberichtigung Protokoll; Entscheid; Protokollberichtigung; Antrag; Prozess; Verfahren; Bundes; Beschwerde; Verfahren; Bundesgericht; Verfügung; Hauptverhandlung; Gericht; Schmid; Verfahrens; Vorinstanz; Recht; Urteil; Protokollberichtigungsbegehren; Entscheide; Praxis; Beschuldigte; Prozessordnung; Praxiskommentar; Akten; Beschuldigten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2009.00093Strafvollzug: Busse für das sichtbare Tragen von langen Unterhosen.Vollzug; Unterhose; Weisung; Anstalt; Unterhosen; Justiz; Mitinsasse; Verwaltungsgericht; Disziplinarmassnahme; Rekurs; Mitinsassen; Trainerhose; Abteilung; Busse; Verfahren; Beschwerdegegner; Vollzug; Abteilungsleiter; Direktion; Justizdirektion; Recht; Anordnung; Beschwerdeführers; Verfügung; Bundesgericht; Einzelrichter; ätte
ZHVB.2007.00231Zuständigkeit für bedingte Entlassungen aus der Verwahrung nach Inkrafttreten der Revision des Allgemeinen Teils des StrafgesetzbuchesGericht; Verwahrung; Entlassung; Recht; Recht; Freiheit; Freiheitsstrafe; Massnahme; Zuständig; Zuständigkeit; Kanton; Rechts; Vollzug; Gericht; Vollzug; Verwaltungsgericht; Bundesgericht; Entscheid; Kammer; Massnahmen; Verfügung; Justiz; Obergericht; Kantons; Justizvollzug; Voraussetzungen; Anordnung; üsst
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 167 (6B_1370/2019)
Regeste
Art. 404 Abs. 1 StPO ; Art. 329 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 zweiter Satz, Art. 333 Abs. 1 und 2, je in Verbindung mit Art. 379 StPO ; Art. 391 Abs. 1 und 2 StPO ; Unzulässigkeit eines zusätzlichen Schuldspruchs aufgrund eines im Berufungsverfahren erweiterten Anklagesachverhalts. Der Streitgegenstand im Berufungsverfahren ist grundsätzlich auf Sachverhalte beschränkt, die bereits im erstinstanzlichen Urteil behandelt worden sind ( Art. 404 Abs. 1 StPO ; E. 1.2).
Berufung; Schuld; Recht; Anklage; Verfahren; Verfahren; Urteil; Rechtsmittel; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Berufungsverfahren; Schuldspruch; Anschlussberufung; Nötigung; Punkt; Verschlechterung; Prozess; Verfahrensgegenstand; Sachen; Person; Verschlechterungsverbot; Anträge; Beschuldigte; Anklageschrift; Entscheid; Vorinstanz; Verbot
146 IV 185 (1B_442/2019)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 Abs. 1 sowie Art. 81 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 3 BGG. Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen Nichteintretensentscheide der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes. Die Ausstandsentscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes gegen den Bundesanwalt und weitere Angehörige der "Taskforce FIFA" (im Vorverfahren von diversen FIFA-Untersuchungen) wurden vom Bundesanwalt und der Bundesanwaltschaft mit Revisions- und nachträglichem Ausstandsbegehren bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes angefochten. Die Berufungskammer trat darauf nicht ein. In der vorliegenden prozessualen Konstellation ist die Beschwerde ans Bundesgericht gegen die Nichteintretensentscheide grundsätzlich zulässig (E. 2).
Ausstand; Ausstands; Revision; Bundes; Verfahren; Revisions; Entscheid; Entscheid; Beschwerdekammer; Bundesanwalt; BStGer; Berufungskammer; Ausstandsgr; Recht; Entscheide; StBOG; Ausstandsgesuch; Verfahren; Vorinstanz; Ausstandsentscheid; Nichteintretens; Beschluss; Nichteintretensentscheid; Urteil; Bundesstrafgericht; Sachen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1131/2017ZölleVerfahren; Recht; Urteil; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Verfahrens; Barhinterlage; Eingabe; Beschwerdeführers; Erlass; BVGer; Zollfahndung; Verschulden; Busse; Rückerstattung; Zollpflicht; Zollpflichtige; Sinne; Zollverwaltung; Entscheid; Entschädigung; Gesuch; Zuständigkeit; VStrR; Sorgfalt; Parteien

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2013.74Rechtskraft (Art. 438 Abs. 4 StPO).Bundes; Kammer; Rechtskraft; Urteil; Rechtsmittel; Bundesgericht; Entscheid; Beschwer; Bundesstrafgericht; Bundesanwaltschaft; Entscheide; Eintritt; Beschwerdekammer; Urteils; Schweizerische; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Bundesgerichts; Basel; Prozessordnung; Rechtsbeschwerde; Regel; Regelung; Gericht; Urteile; Prozessrecht; Tribunal; Sache
SK.2011.5BKriminelle Organisation; Geldwäscherei
Rückweisungsurteil des BGer; Feststellung der Rechtskraft
Bundes; Rechtsanwalt; Rechtskraft; Fürsprecher; Entscheid; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Kammer; Urteil; Eintritt; Rechtsmittel; Bundesanwaltschaft; Michele; Entscheide; Abteilung; Bundesgerichts; Rechtliche; Verteidiger; Beschuldigter; Andrea; Luigi; Mattei; Rusca; Vollzug; Parteien; Drittbetroffenen; Verfahren; Beschluss

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Seiler, von Werdt, Güngerich Hand, Bundesgerichtsgesetz [BGG]2007