SG | B 2012/258 | Urteil Ausländerrecht, Nichteintreten, Art. 11 Abs. 3 VRP.Eine von der Ehefrau des Rekurrenten während der zur Rekursergänzung angesetzten Frist an die verfügende Behörde eingereichte Eingabe ist an die Rekursinstanz weiterzuleiten, auch wenn der Rekurrent anwaltlich vertreten ist. Der Inhalt der Eingabe ist bei der Beurteilung, ob der Rekurs den gerichtlichen Anforderungen genügt, mit zu berücksichtigen (Verwaltungsgericht, B 2012/258). | Recht; Rekurs; Eingabe; Vorinstanz; Begründung; Rechtsvertreter; Entscheid; Beschwerde; Beschwerdeführers; Anforderungen; Frist; Sachverhalt; Verfügung; Sachverhalts; Rechtsmittel; Migration; Gallen; Migrationsamt; Darstellung; Rekurses; Behörde; Schweiz; Rekursergänzung; Kanton; Nichteintreten; Eingaben; Bundes |