CPS Art. 8 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 8 CPS dal 2025

Art. 8 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 8 Luogo del reato

1 Un crimine o un delitto si reputa commesso tanto nel luogo in cui l’autore lo compie o omette di intervenire contrariamente al suo dovere, quanto in quello in cui si verifica l’evento.

2 Il tentativo si reputa commesso tanto nel luogo in cui l’autore lo compie quanto in quello in cui, secondo la sua concezione, avrebbe dovuto verificarsi l’evento.


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Art. 8 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE230099NichtanhandnahmeRicht; Verfahren; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Beschwerdeführers; Bundesgericht; Beschimpfung; Nichtanhandnahme; Bundesgerichts; Geschäfts-Nr; Verfahren; Urteil; Sinne; Person; Äusserung; Gesuch; Rechtspflege; Entscheid; Beschwerdegegners; Bezeichnung; Zürich-Sihl; Untersuchung; Instagram; Verhältnis; Schweiz; Verfügung
ZHSB210333Entziehung von MinderjährigenBeschuldigte; Privatklägerin; Berufung; Aufenthalt; Beschuldigten; Eltern; Urteil; Verfahren; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Staat; Vorinstanz; Sorge; Obhut; Kindes; Elternteil; Dispositiv; Schweiz; Aufenthaltsort; Sachverhalt; Sachverhaltsteil; Geldstrafe; Verfahrens; Berufungsverfahren; Anklage; Gericht; Staatsanwalt; Entziehung; Entscheid
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOBKBES.2021.143-Staatsanwaltschaft; Person; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Nichtanhandnahmeverfügung; Schweiz; Unterlassung; Obergericht; Frist; Urteil; Bundesgerichts; Tatbestand; Recht; Staatsanwaltes; Präsident; Müller; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Wiedmer; Solothurn; Obergerichts; Eingabe; Verfügung; Vernachlässigung; Unterhaltspflichten; Begründung; Ausland; Voraussetzungen; Gesetzbuch; Beschwerdeführers
BSBES.2017.154 (AG.2018.610)Nichtanhandnahme (BGer 6B_1092/2018)Staatsanwaltschaft; Preisverleihung; Schweiz; Nichtanhandnahme; Beschwerdegegner; Stiftung; Basel; Verfügung; Anzeige; Nichtanhandnahmeverfügung; Beschwerdegegnerschaft; Stadt; Verfahren; Auftrag; Kulturpreis; Niggli; Recht; Schweizer; Erfolg; Basel-Stadt; Verletzung; Person; Leistungen; Veranstaltung; Kooperationsvertrag; Vertrag; Vermögensschaden; Prozessvoraussetzung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 267 (6B_40/2020)
Regeste
Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 11 BV ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 KRK ; Art. 372 Abs. 1 und 3 StGB ; Art. 439 Abs. 2 StPO ; Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl. Der Strafvollzug ist die zwingende gesetzliche Rechtsfolge der Straftat (E. 3.2.1).
Vollzug; Vollzugs; Kinder; Recht; Vollzug; Freiheit; Recht; Freiheitsstrafe; Urteil; Kindes; Person; Kindern; Luzern; Mutter; Vollzugsform; Besuch; Kanton; Kindeswohl; Rechte; Betreuung; Urteil; Vorinstanz; Vollzugs; Kantons; Trennung; Grosshof; Sinne
146 IV 105 (6B_690/2019) Art. 66a Abs. 2 StGB , Art. 8 EMRK ; Landesverweis, Härtefallprüfung bei in der Schweiz geborenen oder aufgewachsenen Ausländern, Vereinbarkeit mit dem Konventionsrecht. Ob ein Härtefall vorliegt, bestimmt sich weder anhand von starren Altersvorgaben, noch führt eine bestimmte Anwesenheitsdauer automatisch zur Annahme eines Härtefalls. Die Härtefallprüfung ist in jedem Fall anhand der gängigen Integrationskriterien vorzunehmen. Der besonderen Situation von in der Schweiz geborenen oder aufgewachsenen Ausländern wird dabei Rechnung getragen, indem eine längere Aufenthaltsdauer, zusammen mit einer guten Integration, in aller Regel als starke Indizien für ein gewichtiges Interesse an einem Verbleib in der Schweiz und damit für das Vorliegen eines Härtefalls zu werten sind. Bei der anschliessenden Interessenabwägung ist der betroffenen Person mit zunehmender Anwesenheitsdauer ein gewichtigeres privates Interesse an einem Verbleib in der Schweiz zuzubilligen (E. 3.4). Schweiz; Landes; Landesverweis; Härtefall; Interesse; Urteil; Integration; Landesverweisung; Recht; Interessen; Verbleib; Person; Aufenthalt; Alter; Beschwerdeführer; Ausländer; Beschwerdeführers; Härtefalls; Situation; Staat; Härtefallprüfung; Rechnung; Interessenabwägung; Hinweisen; Chile; Aufenthalts

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.44Kanton; Verfahren; Gerichtsstand; Filter; Staatsanwaltschaft; Plüschtiere; Verfahrens; «…»; Schweiz; Kantons; Verantwortliche; Verantwortlichen; Verfahrensakten; Schwyz; Entscheid; Zuständigkeit; Höfe; Sinne; Einsiedeln; Wettbewerb; Entscheide; Gerichtsstands; Erfolg; Bundesstrafgericht; Wettbewerbs; «…»-Plüschtiere; Messe
BB.2021.94ügen; Filter; Urteil; Recht; Verfahren; Verfahrens; Entscheide; Apos;; Urteile; Bundesanwaltschaft; Schweiz; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Beschlagnahme; Erfolg; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; BStGer; Vermögenswerte; Beschwerdeführers; Bankverbindung; Verhalten; Verjährung; Gericht; ünden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Vest, Trechsel, PiethPraxis Schweizerisches Strafgesetzbuch2018
Donatsch Orell Füssli Verlag2010