Berufsbildungsgesetz (BBG) Art. 8

Zusammenfassung der Rechtsnorm BBG:



Das Berufsbildungsgesetz (BBG) regelt die Berufsbildung in der Schweiz, indem es die Rahmenbedingungen für die Ausbildung festlegt und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Berufsbildungsämtern, Berufsfachschulen und Betrieben regelt. Es umfasst Regelungen zur Berufsbildungspflicht, Berufsbildungsverträgen, Berufsbildungsbeiträgen und Berufsfachschulen, um sicherzustellen, dass die Ausbildung qualitativ hochwertig ist und den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht. Das BBG dient als wichtiges Instrument zur Förderung der beruflichen Bildung und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in der Schweiz.

Art. 8 BBG vom 2024

Art. 8 Berufsbildungsgesetz (BBG) drucken

Art. 8 Qualitätsentwicklung

1 Die Anbieter von Berufsbildung stellen die Qualitätsentwicklung sicher.

2 Der Bund fördert die Qualitätsentwicklung, stellt Qualitätsstandards auf und überwacht deren Einhaltung.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2010/69Entscheid Art. 23 Abs. 2 AVIG, Art. 41 Abs. 1 AVIV. Niedrigster Pauschalansatz bei einjähriger Ausbildung zum uniformierten Postbeamten. Die Ausbildung entspricht weder hinsichtlich der Dauer noch des Ausbildungsinhalts einer zwei- oder dreijährigen beruflichen Grundbildung gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. September 2011, AVI 2010/69). Präsidentin Lisbeth Mattle Frei, Versicherungsrichterinnen Karin Huber-Studerus und Marie Löhrer; Gerichtsschreiberin Anita Raimann Entscheid vom 20. September 2011 in Sachen A. , Beschwerdeführer, gegen UNIA Arbeitslosenkasse, Sektion St. Gallen, Teufenerstrasse 8, Postfach 2163, 9001 St. Gallen, Beschwerdegegnerin, betreffend versicherter Verdienst Sachverhalt: Ausbildung; Arbeitslosenkasse; Verdienst; Recht; Berufslehre; Pauschalansatz; Berufsbildung; Grundbildung; Person; Einsprache; Matura; Verwaltung; Arbeitslosenentschädigung; Verfügung; Postbeamten; Winterthur; Bundesgesetz; Franken; Personen; Anspruch; Gleichbehandlung; Regel; Quot; Begründung; Höhe; Einspracheentscheid
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