Art. 79a Gemeinnützige Arbeit (1)
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2 Die gemeinnützige Arbeit ist ausgeschlossen für den Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe.
3 Die gemeinnützige Arbeit ist zugunsten von sozialen Einrichtungen, Werken in öffentlichem Interesse oder hilfsbedürftigen Personen zu leisten. Sie wird unentgeltlich geleistet.
4 Vier Stunden gemeinnütziger Arbeit entsprechen einem Tag Freiheitsstrafe, einem Tagessatz Geldstrafe oder einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe bei Übertretungen.
5 Die Vollzugsbehörde bestimmt dem Verurteilten eine Frist von höchstens zwei Jahren, innerhalb der er die gemeinnützige Arbeit zu leisten hat. Bei gemeinnütziger Arbeit zum Vollzug einer Busse beträgt die Frist höchstens ein Jahr.
6 Soweit der Verurteilte die gemeinnützige Arbeit trotz Mahnung nicht entsprechend den von der Vollzugsbehörde festgelegten Bedingungen und Auflagen oder nicht innert Frist leistet, wird die Freiheitsstrafe im Normalvollzug oder in der Form der Halbgefangenschaft vollzogen oder die Geldstrafe oder die Busse vollstreckt.
(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | KSK 2022 40 | definitive Rechtsöffnung | Beschwerde; Recht; Arbeit; Beschwerdeführer; Rechtsöffnung; Entscheid; Graubünden; Busse; Kanton; Gemeinnützige; Definitive; Regionalgericht; Verfahren; Befehl; Zuzüglich; Betreibung; Eingabe; Verzugszins; SchKG; Höhe; Beschwerdeverfahren; Parteien; Engiadina; Bassa/Val; Zahlung; Müstair; Einzelrichter; Kantonsgericht; Getilgt; Stunden |
BE | SK 2022 184 | Beschwerde gegen den Entscheid der Sicherheitsdirektion vom 17. März 2022 | Beschwerde; Beschwerdeführer; Vollzug; Ersatzfreiheitsstrafe; Verfahren; Ersatzfreiheitsstrafen; Kanton; Obergericht; Entscheid; Sicherheitsdirektion; Kantons; Kammer; Beschwerdeentscheid; Busse; Verfahrenskosten; Aufgebot; Vorakten; Eingabe; Freiheitsstrafe; Bussen; SIDGS; Beschwerdeverfahren; Bern; Oberrichter; SIDGS; Verfügung; Aufschiebende; Justizvollzug; Vollzugsverjährung; Übrigen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | VD.2021.107 (AG.2021.421) | Vollzugsbefehl | |
BS | VD.2021.38 (AG.2021.258) | Vollzugsbefehl (Beschwerde beim Bundesgericht hängig) |