DO Art. 794 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 794 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 794 Responsabladad dals societaris

Per las obligaziuns da la societad stat buna unicamain la facultad da la societad.


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Art. 794 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB210050ForderungBeklagten; Berufung; Gesellschaft; Vorinstanz; Recht; Konkurs; Urteil; Forderung; Durchgriff; Verhalten; Haftung; Vermögenswerte; Zweck; Vollstreckung; Voraussetzung; Verfahren; Behauptung; Übernahme; Bezirksgericht; Durchgriffs; Organisationsmangel; Beweis
ZHHG200118Forderungüber; Vertrag; Beklagten; Liegenschaft; Recht; Vertrags; Parteien; Vermögensübertragung; Klage; Vertretung; Zahlung; Architektenvertrag; Duplik; Forderung; Übertragung; Noven; Inventar; Tatsache; Auftrag; Zahlungen; Stellung; Aktivlegitimation; Vermögensübertragungsvertrag; Parteientschädigung; Höhe