OR Art. 791 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 791 OR vom 2025

Art. 791 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 791 Eintragung ins Handelsregister (1)

Die Gesellschafter sind mit der Anzahl und dem Nennwert ihrer Stammanteile ins Handelsregister einzutragen.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 791 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190207OrganisationsmangelGesellschaft; Erben; Klage; Gesellschafter; Handelsregister; Kommentar; Erbengemeinschaft; Recht; Sinne; Organisationsmangel; Sachwalter; Beklagten; Kantons; Einzelgericht; Geschäftsführung; Erbschein; Basler; HRegV; Gericht; Sachwalters; Handelsgericht; Geschäftsführer; Begehren; Stammanteile; Eintragung; RUGGLE; STAEHELIN
GRZK2 2021 43AberkennungsklageBerufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Darlehen; Recht; Darlehens; Berufungsbeklagten; Gesellschaft; Person; Regionalgericht; Urteil; Verfahren; Parteien; Verkauf; Sicherheit; Kaufrecht; Durchgriff; RG-act; Verlängerung; Bundesgericht; Entscheid; Rechtsöffnung; Forderung; Parteientschädigung; Verrechnung; Organ; önne

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSCBES.2024.46-Pfändung; Betreibungsamt; SchKG; Schuldbetreibung; Konkurs; Schuldner; Handelsregister; Aufsichtsbehörde; Anteilsschein; Abtretung; Stammanteil; Pfändungsurkunde; Frist; Urteil; Präsidentin; Hunkeler; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Grenchen-Bettlach; Eingabe; Betreibungsamtes; Abtretungsvertrag; Besitz; Stellungnahme; Akten; Eintrag; Gläubigerin; Bestimmungen; Drittanspruch
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.