Art. 79 CC de 2024
Art. 79 II. Radiation de l’inscription
Si l’association est inscrite au registre du commerce, la dissolution est déclarée par la direction ou par le juge au préposé chargé de radier.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 79 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
VD | HC/2022/317 | ’intimé; Appel; ’appel; ’appelante; ’il; écis; était; Suisse; Entretien; ésidente; élégué; édure; ’entre; érieur; ’entretien; écision; L’appel; ’union; ’est; élai; édé; -présidente; érieure | |
VD | HC/2022/115 | ’appel; ’entretien; ’union; ’appelant; ’enfant; édure; ’intimé; ’il; égué; ’intimée; ésidente; ’est; écis; écembre; élégué; ’ordonnance; èces; L’appel; écision; éférence; érante; êté; éré |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
91 III 47 | Ordentliche Betreibung gegen eine unter Güterverbindung stehende Ehefrau mit Zugriffauf das Sondergut und das eingebrachte Frauengut. Art. 68 bis Abs. 1 SchKG. 1. Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz der Schuldnerin, und zwar auch für die dazutretende Betreibung gegen den Ehemann; - dies auch dann, wenn er einen ausserhalb dieses Betreibungskreises wohnhaften gesetzlichen Vertreter hat. Art. 46 und 47 SchKG. (Erw. 3). 2. Nichtige Betreibungshandlungen: Wann ist eine nicht vom zuständigen Betreibungsamt angeordnete Pfändung nichtig? Art. 13, 46/47 und 53 SchKG. (Erw. 4). | Betreibung; Betreibungsamt; Wohnsitz; Ebikon; Ehemann; Ehefrau; Schuldner; Pfändung; ändig; Betreibungsort; Vertreter; Ebikon-Dierikon; Kriens; ändige; SchKG; Ehemannes; ändigen; Recht; Schuldnerin; Alois; önnen; Betreibungshandlungen; Wohnsitzes; Schuldners; Entscheid; Vormundschaft; ührt; Luzern; ätte; Vollgutbetreibung |
82 III 19 | Zur Anwendung von Art. 92 Ziff. 1 SchK G: 1. Wann ist im Hinblick auf das zu erwartende Verwertungsergebnis von der Pfändung abzusehen? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist ein mündiges Kind des Schuldners zu seiner Familie zu zählen? | Schuldner; Pfändung; Schuldnerin; Familie; Schuldners; Möbel; Kinder; Entscheid; ührten; Pfändungsurkunde; ändbar; Verwertung; Unterstützung; ährige; Rekurs; Waldstatt; Kompetenzstücke; Betreibung; SchKG; Voraussetzung; Person; Unterhaltsoder; Unterstützungspflicht; ährigen; änden; Eltern; Nussbaumer; Voraussetzungen; Sachverhalt; Personen |