StGB Art. 79 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 79 StGB vom 2024

Art. 79 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 79 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 79 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB150122Versuchter Betrug etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Versicherung; Polizei; Aussage; Verteidigung; Recht; Aussagen; Richt; Rechtspflege; Schaden; Befragung; Irreführung; Stühle; Anklage; Anzeige; Staat; Einvernahme; Freiheit; Betrug; Freiheitsstrafe; Diebstahl; Sachen; Sinne; Staatsanwaltschaft; Berufung
ZHSB110240BetrugAngeklagte; Geschädigte; Angeklagten; Geschädigten; Vorinstanz; Anklage; Verteidigung; Aussage; Aussagen; Recht; Betrug; Beweis; Berufung; Nötigung; Genugtuung; Arbeit; Betrugs; Unfall; Zeuge; Urteil; Sinne; Gericht; Höhe; Anklagepunkt; önne

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2020.231-Vollzug; Recht; Verwaltungsgericht; Entscheid; Verurteilte; Verfahren; Beschwerde; Gehörs; Ehefrau; Monitoring; Departement; Gewalt; Gehörsverletzung; Rechtspflege; Überwachung; Richtlinie; Vollzugskonkordat; Person; Voraussetzung; Electronic; Urteil; Freiheitsstrafe; Vollzugsform; Verurteilten; Voraussetzungen; Beschwerdeführers
BSVD.2020.190 (AG.2021.291)elektronische ÜberwachungRekurrent; Arbeit; Vollzug; Über; Überwachung; Vollzugs; Rekurs; Voraussetzung; Rekurrenten; Abteilung; Massnahmenvollzug; Gericht; Taten; Person; Verfügung; Vergehen; Freiheitsstrafe; Eingabe; Verbüssung; Voraussetzungen; Beschäftigung; Vollzugsform; Verwaltungsgericht; Vollzugsbehörde; Gesuch; Justiz; Rechtsmittel; Justizvollzug
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 267 (6B_40/2020)
Regeste
Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 11 BV ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 KRK ; Art. 372 Abs. 1 und 3 StGB ; Art. 439 Abs. 2 StPO ; Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl. Der Strafvollzug ist die zwingende gesetzliche Rechtsfolge der Straftat (E. 3.2.1).
Vollzug; Vollzugs; Kinder; Recht; Vollzug; Freiheit; Recht; Freiheitsstrafe; Urteil; Kindes; Person; Kindern; Luzern; Mutter; Vollzugsform; Besuch; Kanton; Kindeswohl; Rechte; Betreuung; Urteil; Vorinstanz; Vollzugs; Kantons; Trennung; Grosshof; Sinne
120 Ib 112Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Rechtsmittel gegen kantonale Verfügungen; Aussagepflicht des Anwalts. In einem kantonalen Verfahren, das zwar auf der kantonalen Strafprozessordnung beruhende Zwangsmassnahmen zum Gegenstand hat, dadurch aber direkt ein nach dem IRSG abzuwickelndes Rechtshilfeverfahren und damit den Umfang der gegenüber dem ersuchenden Staat allenfalls zu leistenden Rechtshilfe betrifft, kann die erstinstanzlich getroffene Verfügung oder auch nur Zwischenverfügung zunächst an die kantonale Beschwerdeinstanz (Art. 23 IRSG) und hierauf deren Entscheid mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden (E. 3). Der Anwalt kann im Rechtshilfeverfahren nicht unter Berufung auf das Berufsgeheimnis bzw. das entsprechende Zeugnisverweigerungsrecht Auskünfte über Tatsachen verweigern, die er im Zusammenhang mit einem ihm erteilten blossen Inkassomandat erfahren hat (E. 4). Recht; Rechtshilfe; Verfügung; Bezirksanwalt; Bezirksanwaltschaft; Obergericht; Kanton; Rekurs; Anwalt; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Rechtshilfeverfahren; Staat; Ersuchen; Vollzug; Beschluss; Staatsanwaltschaft; Rechtsmittel; Anwalts; Obergerichts; Kantons; Bundesgericht; Zusammenhang; Berlin; Konto; Zeuge; Anwaltsgeheimnis; Vollzugs; Verfügungen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2020.11Ausstand der Bundesanwaltschaft
(Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO)
Revision gegen den Beschluss der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts BB.2019.85 vom 12. September 2019
Bundes; Kammer; Gesuch; Bundesanwalt; Ausstand; Revision; Gesuchsteller; Beschwerdekammer; Verfahren; Ausstands; Recht; Beschluss; Bundesanwalts; Entscheid; Verfahren; Bundesstrafgericht; Berufungskammer; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Revisionsgesuch; Urteil; Gesuchsgegner; Behörde; Verfahrens; Verjährung; Entscheide; Bundesgericht; ührt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hans, KollerBasler Strafrecht [StGB, JStGB]2019
Donatsch, Heim, Heimgartner 20. Auflage, Zürich2018