SVG Art. 79 -

Einleitung zur Rechtsnorm SVG:



Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.

Art. 79 SVG vom 2024

Art. 79 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 79 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 2002, mit Wirkung seit 1. Febr. 2003 (AS 2003 222; BBl 2002 4397).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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