Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) Art. 79

Zusammenfassung der Rechtsnorm MWSTG:



Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in der Schweiz regelt die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Es legt die Steuersätze, Befreiungen, Registrierungspflichten, Steuererklärungen und Prüfungen fest, um Einnahmen für den Staat zu generieren und öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument der Steuerpolitik, das regelmässig an wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen angepasst wird.

Art. 79 MWSTG vom 2025

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Art. 79 Ermessenseinschätzung

1 Liegen keine oder nur unvollständige Aufzeichnungen vor oder stimmen die ausgewiesenen Ergebnisse mit dem wirklichen Sachverhalt offensichtlich nicht überein, so schätzt die ESTV die Steuerforderung nach pflichtgemässem Ermessen ein.

2 Die Festsetzung der Steuerforderung erfolgt mit einer Einschätzungsmitteilung.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2021.44 (AG.2021.488)Widerruf der Niederlassungsbewilligung und WegweisungRekurrent; Rekurrenten; Schulden; Rekurs; Recht; Entscheid; Betreibung; Schweiz; Verschuldung; Widerruf; Einkommen; Verfahren; Verlust; Verwarnung; Basel; Wegweisung; Verlustscheine; Niederlassungsbewilligung; Betreibungen; Rekursbegründung; Migration; Ausländer; Betreibungs; Erwerb
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1336/2020MehrwertsteuerMWSTG; Recht; Steuer; Urteil; Vorinstanz; Verfahren; Mehrwertsteuer; Ermessen; BVGer; Ermessens; Urteile; Schätzung; Verzugs; Rechtsvorgängerin; Verjährung; Bundesverwaltungsgericht; Verzugszins; Ermessenseinschätzung; Steuerperiode; Person; Umsatz; Verfahrens; Beweis; Verhältnis; Frist; Entscheid; Steuerperioden
A-5196/2020MehrwertsteuerTherapeut; Therapeuten; Therapie; Steuer; Therapeutin; Therapeutinnen; Urteil; MWSTG; Therapiezentrum; Leistung; Apotheke; Umsätze; Recht; Mehrwertsteuer; BVGer; Vorinstanz; Beruf; Hinweis; Geschäft; Therapiezentrums; Person; Urteile; Aussenauftritt; ühren