Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm UVG:



Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung in der Schweiz regelt die obligatorische Versicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um sie vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen. Die Versicherung deckt Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und finanzielle Entschädigungen für Arbeitsausfälle ab. Das Gesetz legt auch Zuständigkeiten und Verfahren fest, die im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit zu befolgen sind, und wird von den Arbeitgebern finanziert.

Art. 78a UVG vom 2024

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Art. 78a (1) Streitigkeiten

Bei geldwerten Streitigkeiten zwischen Versicherern erlässt das Bundesamt für Gesundheit eine Verfügung.

(1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 21 der V vom 3. Febr. 1993 über Vorinstanzen des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts, in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 901).

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Art. 78a Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VD2023/970Assuré; ’assuré; ’assurée; Assurance; écision; était; ’assurance; ’est; ômage; Accident; édéral; ’OAI; écembre; Selon; Assurance-invalidité; Caisse; Accidents; ’assurance-invalidité; Entreprise; ’elle; étent; ères; ’était; ’une
VD2020/387Accident; ’accident; écision; ’expert; Assuré; ésion; érieur; était; érative; énisque; ’est; éral; égénérative; éniscal; édecin; événement; Atteinte; éniscectomie; ’atteinte; Assurance; échirure; état; éré; érieure
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2020.115-ähig; Suizid; Urteil; Urteils; Handlung; Tochter; Episode; Unfall; Urteilsfähigkeit; VSBES; Arbeit; Symptom; Suva-Nr; Hinweis; Fenster; Zeitpunkt; Beschwerdeführers; Suizidversuch; Symptome; Hinweise; Ereignis; Sinne; Einsprache; Bundesgericht; Akten
SGUV 2014/93Entscheid Art. 4f. UVG. Art. 15 Abs. 1 UVG. Art. 18 Abs. 1 UVG. Art. 20 Abs. 1 UVG. Unfall; Invalidität; Rente; Invaliditätsgrad; Einsprache; UV-act; Recht; Einspracheentscheid; Swica; Versicherung; Verdienst; Beigeladene; Verfügung; Höhe; Invalidenrente; Leistung; Einspracheentscheids; Heilbehandlung; Rückforderung; Anspruch; Unfallversicherung; Parteien; Heilungskosten; Barwert; Stellung; Unfallereignis
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2927/2007Unfallversicherung (Übriges)Betrieb; Unfall; Versicherung; Allianz; Versicherer; Unfallversicherung; Verfügung; Recht; Vorinstanz; Dachdecker; Verfahren; Vertrag; Urteil; Zuständigkeit; Landwirtschaft; Betriebsteil; Bundesverwaltungsgericht; Sinne; Betriebe; Unterstellung; Kollektiv-Unfallversicherung; Person; Verfahrens; Police; Versicherungsverhältnis; Arbeitgeber