Obligationenrecht (OR) Art. 785

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 785 OR vom 2025

Art. 785 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 785 Abtretung a. Form

1 Die Abtretung von Stammanteilen sowie die Verpflichtung zur Abtretung bedürfen der schriftlichen Form.

2 In den Abtretungsvertrag müssen dieselben Hinweise auf statutarische Rechte und Pflichten aufgenommen werden wie in die Urkunde über die Zeichnung der Stammanteile, ausser wenn der Erwerber bereits Gesellschafter ist. (1)

(1) Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 17. März 2017 (Handelsregisterrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 957; BBl 2015 3617).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 785 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP170002AberkennungsklageBerufung; Vorinstanz; Recht; Beklagten; Betreibung; Parteien; Urteil; Entscheid; Verfahren; Rechtsöffnung; Verfügung; Parteientschädigung; Stammanteile; Begründung; Pfäffikon; Betreibungsbegehren; Leistung; Schuld; Vertrag; Gerichtskosten; Schriftanalyse; Gutachten; Geschäfts; Bezirks; SchKG; Berufungsverfahren; Prozessfähigkeit

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSCBES.2024.46-Pfändung; Betreibungsamt; SchKG; Schuldbetreibung; Konkurs; Schuldner; Handelsregister; Aufsichtsbehörde; Anteilsschein; Abtretung; Stammanteil; Pfändungsurkunde; Frist; Urteil; Präsidentin; Hunkeler; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Grenchen-Bettlach; Eingabe; Betreibungsamtes; Abtretungsvertrag; Besitz; Stellungnahme; Akten; Eintrag; Gläubigerin; Bestimmungen; Drittanspruch
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.