SCC Art. 784 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 784 SCC from 2024

Art. 784 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 784 2. Public law real burdens (1)

The establishment of public law real burdens and their effect in relation to third parties acting in good faith is governed by analogy by the provisions of cantonal law on statutory liens.

(1) Amended by No I 1 of the FA of 11 Dec. 2009 (Register Mortgage Certificates and other amendments to Property Law), in force since 1 Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 784 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK1 2022 46NachbarrechtBirken; Beklagten; Birkengruppe; Grundstück; Berufung; Grünhecke; Schatten; Höhe; Urteil; KG-act; Garten; Vi-act; Liegenschaft; Gericht; Recht; Vor­instanz; Vi-KB; Parteien; Aussicht; Sitzplatz; Hecke; Immission; Terrain; Gebäude
LU7H 15 178Die Ansprüche Privater aus öffentlich-rechtlichen Verträgen sind nicht von Vornherein als von der Eigentumsgarantie geschützte wohlerworbene Rechte zu qualifizieren, sondern sind vielmehr jeweils unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes zu prüfen. Die Übertragbarkeit eines Anspruchs kann nicht allein daraus abgeleitet werden, dass dieser durch öffentlich-rechtlichen Vertrag begründet worden sei (E. 3.3). Der behauptete Anspruch ist weder dinglich (E. 3.4) noch realobligatorisch (E. 3.5), sondern persönlicher Natur. Der persönliche Anspruch ist nicht rechtsgeschäftlich übertragbar (E. 3.6). Recht; Rechte; Abgabe; Anspruch; Vertrag; öffentlich-rechtliche; Befreiung; Hinweis; Forderung; Eigentum; Hinweisen; Urteil; Vertrauen; Grundbuch; Natur; Vertrauens; Verhältnisse; Übertragbarkeit; Eigentums; Herabsetzung; Vertrags; öffentlich-rechtlichen