Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 779a OR vom 2025

Art. 779a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 779a Vor der Eintragung eingegangene Verpflichtungen

1 Personen, die vor der Eintragung ins Handelsregister im Namen der Gesellschaft handeln, haften dafür persönlich und solidarisch.

2 Übernimmt die Gesellschaft innerhalb von drei Monaten nach ihrer Eintragung Verpflichtungen, die ausdrücklich in ihrem Namen eingegangen werden, so werden die Handelnden befreit, und es haftet nur die Gesellschaft.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 779a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA120004ForderungArbeit; Konkurrenzverbot; Beklagten; Berufung; Geschäft; Recht; Kunden; Vorinstanz; Einblick; Arbeitsverhältnis; Geschäftsführer; Parteien; Geschäftsführerin; Urteil; Einzelfirma; Handelsregister; Arbeitsgericht; Verfahren; Konkurrenzverbotes; Kundenkreis; Haarentfernung; Konventionalstrafe; Entschädigung; Gesellschaft; Arbeitgeber; Vereinbarung; Arbeitsverhältnisse; Klage; üglich
ZHRT120061RechtsöffnungRecht; Schuld; Rechtsöffnung; Beklagten; Betreibung; Verfahren; Über; Gesellschaft; Beschwerdeverfahren; Gründung; Parteien; SchKG; Gläubiger; Handelsregister; Vorinstanz; Forderung; Vollmacht; Geschäft; Schuldner; Urkunde; Schuldanerkennung; Rechnung; Eintrag; Übernahme; Schuldübernahme; Antrag; Sinne; Rechtsöffnungstitel