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Obligationenrecht (OR)

Art. 777 OR vom 2024

Art. 777 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 777 Errichtungsakt

1 Die Gesellschaft wird errichtet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, darin die Statuten festlegen und die Organe bestellen.

2 In diesem Errichtungsakt zeichnen die Gründer die Stammanteile und stellen fest, dass:

  • 1. sämtliche Stammanteile gültig gezeichnet sind;
  • 2. die Einlagen dem gesamten Ausgabebetrag entsprechen;
  • 3. (1) die gesetzlichen und statutarischen Anforderungen an die Einlagen im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Errichtungsakts erfüllt sind;
  • 4. sie die statutarischen Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten übernehmen;
  • 5. (2) dass keine anderen Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen, als die in den Belegen genannten.
  • (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).
    (2) Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 17. März 2017 (Handelsregisterrecht) (AS 2020 957; BBl 2015 3617). Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 777 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    GRKSK-09-33KonkurseröffnungKonkurs; SchKG; Gericht; Beschwerde; Verfahren; Bezirksgericht; Sidium; Plessur; Präsidium; Bezirksgerichtspräsidium; Über; öffnung; Führer; Recht; Überschuldung; Gesellschaft; Kurseröffnung; Richter; Konkurseröffnung; Verbindung; Geschäftsführung; Schuldner; Schafter; Voraussetzung; Partei; Konkursentscheid; Voraussetzungen; Bilanz; Unfähig
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