Obligationenrecht (OR) Art. 772

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 772 OR vom 2024

Art. 772 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 772 Allgemeine Bestimmungen A. Begriff

1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sind. Ihr Stammkapital ist in den Statuten festgelegt. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen.

2 Die Gesellschafter sind mindestens mit je einem Stammanteil am Stammkapital beteiligt. Die Statuten können für sie Nachschuss- und Nebenleistungspflichten vorsehen.


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Art. 772 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS190170InsolvenzerklärungKonkurs; Immobilien; Geschäft; Gesellschaft; Gesellschafter; Geschäftsführer; Stammanteil; Konkursamt; Thalwil; Gericht; Stammanteile; Handelsregister; Kantons; Oberrichter; Insolvenzerklärung; Urteil; Gesellschafterin; Geschäftsführerin; Verfahren; Vorinstanz; Gesuch; SchKG; Sinne; Entscheid; Bundesgericht; Obergericht; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiberin
ZHHG100331FeststellungForderung; Beklagte; Beklagten; Bankgarantie; Verjährung; Recht; Feststellung; Stockwerke; Werklohnforderung; Klage; Stockwerkeigentümer; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Parteien; Bauhandwerker; Gericht; Zeitpunkt; Bauhandwerkerpfandrecht; Verfahren; Sinne; Ungewissheit; Handwerksarbeit; Streit; Höhe; Frist; Bauhandwerkerpfandrechte

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUAR 08 8Art. 8 lit. d. BGFA. Anforderungen an die statutarischen Regelungen und die übrige Organisation der Anwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH.Anwälte; Anwalt; Gesellschaft; Anwalts; Gesellschafter; Statuten; Anwälten; Anwältin; Recht; Anwältinnen; Mehrheit; Stammanteil; Organisation; Aufsichtsbehörde; Stammanteile; Gesellschafterversammlung; Anwaltsgesellschaft; Schweiz; Nicht-Anwälten; Zürcher; Berufsregeln; Geschäftsführung; Beschlüsse; Organisations-Reglement; Anwaltsregister; Zürcher; Modell
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 409 (4A_93/2014)Art. 6 Abs. 2 ZPO; sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts. Keine sachliche Zuständigkeit des Handelsgericht nach Art. 6 Abs. 2 ZPO, wenn der Beklagte nur in seiner Eigenschaft als Organ im Handelsregister eingetragen ist (E. 2).
Regeste b
Art. 6 Abs. 4 lit. b ZPO; Art. 812 OR; Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften; Treuepflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Auskunftsanspruch der GmbH. Aus der Treuepflicht des Geschäftsführers nach Art. 812 OR ergibt sich kein materiellrechtlicher Anspruch der GmbH auf Auskunftserteilung. Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts für das Auskunftsbegehren der GmbH zutreffend verneint (E. 3).
Regeste c
Art. 85 ZPO; Stufenklage; unbezifferte Forderungsklage. Abgrenzung der Stufenklage von der unbezifferten Forderungsklage. Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer unbezifferten Forderungsklage (E. 4).
Auskunft; Recht; Forderung; Geschäftsführer; Forderungsklage; Gesellschaft; Klage; Zuständigkeit; Vorinstanz; Handelsgericht; Anspruch; Treuepflicht; Zivilprozess; Organ; Stufenklage; Kommentar; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Bezifferung; Auskunftsbegehren; Schaden; Handelsgerichts; Auskunftsanspruch; Auskunftserteilung; Handelsgesellschaften; Rechenschaft; Genossenschaft; ätte

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-181/2016Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungBundes; Gesellschaft; Bundesverwaltungsgericht; Arbeitgeber; Recht; Vorsorge; Anschluss; Gesellschafter; Auffangeinrichtung; Vorsorgeeinrichtung; Person; Zwangsanschluss; Bundesverwaltungsgerichts; Urteil; Verfügung; Vorinstanz; Verfahren; Arbeitgeberin; Höhe; Pflicht; Handelsregister; Ausgleichskasse; Sachverhalt; Alter; Richter; Zeitpunkt; Anfechtungsobjekt
C-1122/2013Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungRecht; Verfügung; Vorinstanz; Vorakten; Bundesverwal; Auffangeinrichtung; Betreibung; Höhe; Bundesverwaltungsgericht; Arbeitgeber; Rechnung; Urteil; Arbeitgeberin; Rechtsvorschlag; Beitragsverfügung; Beschwerde; Faktura; Beiträge; Forderung; Quot;; Begründung; Inkassokosten; Verfahren; Gesellschaft; Anschluss; Hinweis; Vorsorge