Ordonnance sur le registre du commerce (ORC) Art. 77

Zusammenfassung der Rechtsnorm ORC:



Art. 77 ORC de 2025

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Art. 77 Réduction du capital social Réduction ordinaire du capital social

Sauf disposition contraire de la présente section, l’art. 55 s’applique par analogie à la réduction du capital social.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
98 Ib 100Art. 77 HRegV, Löschung der schweizerischen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft wegen Aufgabe des Geschäftsbetriebes. 1. Die in Art. 77 Abs. 1 HRegV vorgesehene Löschung setzt die Tilgung der aus dem Geschäftsbetrieb entstandenen Schulden nicht voraus (Erw. 1). 2. Besteht der Gerichtsstand der Art. 642 Abs. 3, 782 Abs. 3 und 837 Abs. 3 OR schon vor der Eintragung der Zweigniederlassung? Frage offen gelassen. Dieser Gerichtsstand besteht nach der Löschung der Zweigniederlassung für die vorher entstandenen und mit ihrem Geschäftsbetrieb zusammenhangenden Verbindlichkeiten weiter (Erw. 2). 3. Art. 51 Abs. 2 HRegV ist nicht analog anwendbar auf die Löschung der schweizerischen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft (Erw. 4). été; Inscription; éancier; éinscription; étrangère; Genève; Capitanio; étranger; Investors; Overseas; Services; édéral; éanciers; Exploitation; Reggio; être; Tribunal; étention; Limited; Löschung; Zweigniederlassung; étés; également; Programme; énéficiaire; écembre; étentions; Département; étrangères; éressé