Bundesgerichtsgesetz (BGG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 76 BGG vom 2024

Art. 76 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 76 Beschwerderecht

1 Zur Beschwerde in Zivilsachen ist berechtigt, wer:

  • a. vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat; und
  • b. (1) durch den angefochtenen Entscheid besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat.
  • 2 Gegen Entscheide nach Artikel 72 Absatz 2 steht das Beschwerderecht auch der Bundeskanzlei, den Departementen des Bundes oder, soweit das Bundesrecht es vorsieht, den ihnen unterstellten Dienststellen zu, wenn der angefochtene Entscheid die Bundesgesetzgebung in ihrem Aufgabenbereich verletzen kann. (1)

    (1) (2)
    (2) Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 2 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

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    Art. 76 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPF210021Bauhandwerkerpfandrecht (vorläufige Eintragung) / Bescheinigung der Vollstreckbarkeit / RechtsverweigerungRecht; Beschwer; Vorinstanz; Vollstreckbarkeit; Entscheid; Urteil; Grundbuch; Löschung; Bescheinigung; Grundbuchamt; Eingabe; Verfügung; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Verfahren; Berufung; Interesse; Bauhandwerkerpfandrecht; Parteien; Ausstellung; Eintragung; Rechtsverweigerung; Entscheids; Rechtsmittel; Beschwerdeführer; Kammer; Urteils; Beschwerdeführern; ätzlich
    ZHPQ170087Beistandschaft nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGB / superprovisorisches VollstreckungsverbotVerfahren; Person; Recht; Stellung; Tochter; Interesse; Parteistellung; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Stellungnahme; Personen; Bezirksrat; Interessen; Beschluss; Beschwerdeführers; Verfahrens; Vater; KESB-act; Dispositiv; KESB-Verfahren; Bezirksrates; Vermögens; Rechtsvertreter; Schweiz; Vorinstanz; Vaters; ähig
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    144 III 360 (5A_375/2017)Art. 80 f., Art. 149a Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung. Verjährungsfrist einer in einem ausländischen Schiedsurteil zugesprochenen Forderung, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde (E. 3). SchKG; Recht; Verlust; Verjährung; Verlustschein; Forderung; Betreibung; Rechtsöffnung; Schuldner; Urteil; Zwangsvollstreckung; Verjährungsfrist; Betreibungs; Forderung; Forderungen; Gläubiger; Verlustforderung; Pfändung; Kommentar; Konkurs; Schiedsurteil; Gesuch; Verlustscheines; Schuldbetreibung; Zwangsvollstreckungsrecht; Betrag; Obergericht; Kantons
    144 III 247 (5A_645/2017)Art. 17, 310, 314 Abs. 2 SchKG; Vollzug des ordentlichen Nachlassvertrages und Kompetenzen des Vollziehers. Beschwerdelegitimation des Vollziehers des ordentlichen Nachlassvertrages (E. 2.1 und 2.2). Ist der Bestand und der Zeitpunkt der Entstehung einer Forderung eines Gläubigers strittig, kann der Vollzieher darüber nicht durch eine Verfügung gemäss Art. 17 SchKG entscheiden (E. 2.3). Lassvertrag; Lassvertrages; SchKG; Vollzieher; Forderung; Verfügung; Beschwerde; Aufsichtsbehörde; Gallen; Kanton; Verfahrenskosten; Schuldner; Lassgläubiger; Bestätigung; Konkurs; Beschwerdegegner; Gläubiger; Vollziehers; Sachwalter; Entscheid; Kantons; Urteil; Bewilligung; Lassstundung; Interessen; Vorinstanz; Entstehung; Kreisgericht; Staatsanwaltschaft; Bezahlung