ZGB Art. 75a -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 75a ZGB vom 2025

Art. 75a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 75a Haftung (1)

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Es haftet ausschliesslich, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. Dez. 2004 (Festlegung der Beitragspflicht von Vereinsmitgliedern), in Kraft seit 1. Juni 2005 (AS 2005 2117; BBl 2004 4835 4843).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 75a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB180029Nichtigerklärung bzw. Anfechtung von Vereinsbeschlüssen (Kosten)Sachwalter; Vorschuss; Sachwalters; Recht; Verfahren; Vorinstanz; Frist; Beklagten; Gesuch; Verein; Kostenvorschuss; Rechtsanwalt; Beschluss; Leistung; Vorschusses; Verfügung; Gesuchsgegner; Meilen; Bezirksgericht; Kostenvorschusses; Gericht; Klägern; Vollstreckung; Vereins; Entscheid; Interesse; Beschwerdegegner; Vorschussleistung; Höhe; Parteien
GRZK2 2021 43AberkennungsklageBerufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Darlehen; Recht; Darlehens; Berufungsbeklagten; Gesellschaft; Person; Regionalgericht; Urteil; Verfahren; Parteien; Verkauf; Sicherheit; Kaufrecht; Durchgriff; RG-act; Verlängerung; Bundesgericht; Entscheid; Rechtsöffnung; Forderung; Parteientschädigung; Verrechnung; Organ; önne