CCS Art. 759 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 759 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 759 2. Dretgs dal proprietari a. Surveglianza

Il proprietari po far protesta cunter mintga diever illegal e cunter mintga diever che na correspunda betg a la natira da la chaussa.


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Art. 759 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF140086Entzug des Besitzes bei Nutzniessung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Meilen vom 15. Oktober 2014 (ES140033)Berufung; Berufungsklägerin; Nutzniessung; Berufungsbeklagte; Recht; Berufungsbeklagten; Besitz; Besitzes; Entscheid; Vorinstanz; Nutzniessungsobjekt; Gesuch; Besitzesentziehung; Gebrauch; Nutzniessungsrecht; Entziehung; Unterhalt; Nutzniesser; Betrag; Wohnung; Parteien; Zahlungen; Unterhalts; Eigentümer; Frist; Rechte; Einspruch; Schweizer
LUOG 1994 6Art. 755 ff. ZGB. Der Nutzniesser kann ohne Zustimmung des Eigentümers einen Dritten mit der Verwaltung der Nutzniessungsobjekte beauftragen.

Verwaltung; Eigentümer; Nutzniesser; Nutzniessung; Zustimmung; Beklagten; Übertragung; Grundstücke; Klägers; Liegenschaft; Recht; Eigentümers; Gebrauch; Ausübung; Vertrag; Grundstücken; Simonius/Sutter; Anspruch; Richter; Rechte; Verwaltungsvertrag; Verwaltungsauftrag; Objekt; Miteigentumsanteil; Schweizerisches; Besitz