Art. 759 SCC from 2022

Art. 759 2. Rights of the owner
The owner may object to any unlawful or inappropriate use of the object.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF140086 | Entzug des Besitzes bei Nutzniessung Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Meilen vom 15. Oktober 2014 (ES140033) | Berufung; Berufungsklägerin; Nutzniessung; Berufungsbeklagte; Recht; Berufungsbeklagten; Besitz; Besitzes; Entscheid; Vorinstanz; Nutzniessungsobjekt; Gesuch; Besitzesentziehung; Gebrauch; Nutzniessungsrecht; Entziehung; Unterhalt; Nutzniesser; Betrag; Wohnung; Parteien; Zahlungen; Unterhalts; Eigentümer; Frist; Rechte; Einspruch; Schweizer |
LU | OG 1994 6 | Art. 755 ff. ZGB. Der Nutzniesser kann ohne Zustimmung des Eigentümers einen Dritten mit der Verwaltung der Nutzniessungsobjekte beauftragen. | Verwaltung; Eigentümer; Nutzniesser; Nutzniessung; Zustimmung; Beklagten; Übertragung; Grundstücke; Klägers; Liegenschaft; Recht; Eigentümers; Gebrauch; Ausübung; Vertrag; Grundstücken; Simonius/Sutter; Anspruch; Richter; Rechte; Verwaltungsvertrag; Verwaltungsauftrag; Objekt; Miteigentumsanteil; Schweizerisches; Besitz |