CC Art. 752 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 752 CC de 2022

Art. 752 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 752 b. Responsabilité

1 L’usufruitier répond de la perte et de la dépréciation de la chose, s’il ne prouve pas que le dommage est survenu sans sa faute.

2 Il remplace les choses qu’il a consommées sans en avoir le droit.

3 Il ne doit aucune indemnité pour la dépréciation causée par l’usage normal de la chose.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 752 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2022/187’intimé; Appel; ’appel; ’appelante; éritier; était; éritiers; ’au; Usufruit; établi; ’usufruit; édé; ’il; éré; ’expert; écuteur; Hoirie; ésident; érence; ’hoirie; ’est; Exécuteur; Arrêt
SOSGSTA.2013.77Staats- und Bundessteuer 2010-2011Geschäft; Nutzniessung; Geschäftsvermögen; Liegenschaft; Steuer; Eigentum; Nutzniesser; Eigentümer; Abschreibung; Vermögens; Rekurrentin; Privatentnahme; Abschreibungen; Veräusserung; Vorinstanz; Verkauf; Buchwert; Privatvermögen; Locher; Urteil; Eigentums; Einkommen; Überführung; Besteuerung; Übertragung; Entgelt; Grundstück

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 III 715Art. 752 OR; Prospekthaftung; Kausalzusammenhang. Für den Nachweis des natürlichen bzw. hypothetischen Kausalzusammenhangs gilt allgemein das Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit. Auch im Bereich der Prospekthaftung hat der Kläger, der behauptet, falsche Angaben im Emissionsprospekt seien kausal für seinen Kaufentschluss und den damit in Zusammenhang stehenden Schaden gewesen, keinen strikten Beweis für den von ihm behaupteten Kausalverlauf, sondern nur den Beweis der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu erbringen (E. 3). Beweis; Kausalzusammenhang; Prospekt; Aktie; Wahrscheinlichkeit; Emissionsprospekt; Aktien; Beweismass; Prospekthaftung; Schaden; Handelsgericht; Vorinstanz; Börse; Berufung; Kausalzusammenhangs; Kausalität; Zusammenhang; Beweiserleichterung; Beweislast; Urteil; Börsengang; Preis; Kaufentscheid; Beweiswürdigung
98 Ib 133Wehrsteuer: Unter welchen Voraussetzungen sind Vergütungen, die der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtete Grundeigentümer von einer Unternehmung als Entgelt für die Ausbeutung von Kiesvorkommen erhält, steuerfrei? Grundstück; Abbau; Wehrsteuer; Einkommen; Substanz; Ausbeutung; Entschädigung; Grundstücke; Kapitalgewinn; Bundesgericht; Rekurskommission; Berechtigte; Parzelle; Urteil; Wehrsteuer-Rekurskommission; Eigentümer; Kiesabbau; Ertrag; Nutzniessung; Entgelt; Kiesvorkommen; Kiesentnahme; Material; Entschädigungen; Vertragsabschluss; Kapitalgewinne