Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm VwVG:



Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) in der Schweiz legt die Regeln für das Verwaltungsverfahren fest, einschliesslich des Ablaufs, der Grundsätze und der Zuständigkeiten der Behörden. Es regelt auch die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltung, um transparente, faire und effiziente Verwaltungsverfahren sicherzustellen. Das VwVG dient als wichtiges Instrument zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor möglichen Rechtsverletzungen seitens der Verwaltung.

Art. 75 VwVG vom 2022

Art. 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 75

1 Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement besorgt die Instruktion der Beschwerde.

2 Der Bundesrat betraut mit der Instruktion von Beschwerden, die sich gegen das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement richten, ein anderes Departement.

3 Das instruierende Departement stellt dem Bundesrat Antrag und übt bis zum Entscheid die dem Bundesrat als Beschwerdeinstanz zustehenden Befugnisse aus.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDJug/2024/259évoyance; Invalidité; Caisse; éfenderesse; ’invalidité; Assuré; écembre; ’assuré; ègle; écision; ’il; èglement; évrier; édé; Employeur; ’employeur; ’assurance; édéral; ésumé; ’OAI; ’au; Selon; était; Tribunal
VD2024/85écision; Invalidité; Assurance-invalidité; ’intimé; ’invalidité; érêt; ’assurance-invalidité; édéral; LPA-VD; ébut; ’il; ’assurance-accident; Office; éposé; édure; Objet; ’au; ’OAI; ébuté; ’est; ’annulation; ’octroi; ésente
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-759/2014BundespersonalBundes; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Quot;; Personal; Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Personalbeurteilung; Verfahren; Bundesrat; Arbeit; Zuständigkeit; Verfügungen; Leistung; Richter; Human; Resources; Beurteilung; Praxiskommentar; Entscheid; Lohnanteil; Urteil; Justiz; Verfahrenskosten