CPC Art. 74 - Principio

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 74 CPC dal 2024

Art. 74 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 74 Intervento adesivo Principio

Chi rende verosimile un interesse giuridico a che una controversia pendente venga decisa a favore dell’una o dell’altra parte può in ogni tempo intervenire nel processo a titolo adesivo e a tal fine farne istanza al giudice.


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Art. 74 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE230005BauhandwerkerpfandrechtGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Eintrag; Eintragung; Streit; Grundbuch; Frist; Grundstück; Verfahren; Recht; Pfandsumme; Pfandrecht; Werklohn; Bauhandwerkerpfandrecht; Höhe; Gericht; Vollendung; Subunternehmer; Partei; Einzelgericht; Grundbuchamt; Streitberufene; Unternehmer; Arbeit; Pfandrechts; ührt
ZHHE190053BauhandwerkerpfandrechtSicherheit; Gesuch; Nebenintervenientin; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Gericht; Grundbuch; Verfahren; Recht; Bauhandwerkerpfandrecht; Eintragung; Partei; Betrag; Frist; Bestellung; Obergerichts; Forderung; Pfandrecht; Zahlung; Klage; Bauhandwerkerpfandrechts; Parteien; Träge; Kantons; Urteil; Anträge; Einzelgericht; Ziffer; Grundbuchamt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 1 (5A_984/2018) Art. 519 ZGB ; Ungültigkeitsklage; Anordnung der Willensvollstreckung; Sachlegitimation. Die Ungültigkeitsklage einzig gegen die Anordnung der Willensvollstreckung setzt nicht voraus, dass alle Erben und Bedachten in den Ungültigkeitsprozess einbezogen werden. Sie darf sich allein gegen den Willensvollstrecker richten (E. 4). Willens; Willensvollstrecker; Ungültigkeit; Urteil; Willensvollstreckung; Klage; Ungültigkeitsklage; Erben; Verfügung; Recht; Anordnung; Beschwerdegegner; Todes; Miterbe; Miterben; Bedachte; Bundesgericht; Bedachten; Interesse; Rechtsprechung; Urteils; Prozessparteien; Einbezug; Ungültigerklärung; Hinweis; Willensvollstreckers; Ungültigkeitsprozess; Einheit
143 III 395 (5A_243/2016)Art. 285 ff. SchKG; Art. 1 lit. c, Art. 5 Abs. 1 lit. f ZPO; Anfechtungsklage gegen den Bund für bezahlte Mineralölsteuern. Die Anfechtungsklage gemäss Art. 285 ff. SchKG gegen den Fiskus gehört zu den gerichtlichen Angelegenheiten des SchKG, welche von der ZPO geregelt werden. Sie fällt hingegen nicht unter die "Klagen gegen den Bund" im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. f ZPO, für welche eine einzige kantonale Instanz zuständig ist (E. 3-8). Anfechtung; SchKG; Recht; Klage; Anfechtungsklage; Obergericht; Bundes; Schweizer; Klagen; Schweizerische; Zuständigkeit; Mineralölsteuer; Verwaltungs; Verfahren; Bundesgericht; Fiskus; Rechtshandlung; Klage; Mineralölsteuern; Bezahlung; Rechtsweg; Kommentar; Zivilprozessordnung; Urteil; Klagen; Instanz; Botschaft; Gläubiger

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Spühler, Schweizer, FreiBerner Schweizerische Zivilprozessordnung2019
Schweizer ZPO2016