ZG Art. 74 - Zinsen

Einleitung zur Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 74 ZG vom 2023

Art. 74 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 74 Zinsen

1 Wird die Zollschuld nicht fristgerecht bezahlt, so ist ab ihrer Fälligkeit ein Verzugszins geschuldet.

2 Der Verzugszins ist nicht geschuldet:

  • a. in besonderen Fällen, die der Bundesrat vorsieht;
  • b. solange die Zollschuld durch Barhinterlage sichergestellt ist.
  • 3 Zu Unrecht erhobene oder zu Unrecht nicht zurückerstattete Beträge werden vom BAZG vom Zeitpunkt der Zahlung an verzinst.

    4 Das EFD legt die Zinssätze fest.


    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 74 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLB190014Anfechtung KorporationsbeschlussZweck; Berufung; Beklagten; Gesellschaft; Korporation; Vorinstanz; Recht; Beschluss; Bewirtschaftung; Verein; Waldes; Parteien; Statuten; Entscheid; Kläger; Klägern; Gesellschafter; Urteil; Vereins; Verfahren; Waldbewirtschaftung; Teilrecht; Parteientschädigung; Sachverhalt; Mitglied; Berufungskläger

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 III 215 (5A_128/2020)
    Regeste
    Art. 742 Abs. 1 ZGB ; Fuss- und Fahrwegrecht; Eignung der neuen Ausübungsstelle. Zur Frage, ob in die Beurteilung der Eignung nach Art. 742 Abs. 1 ZGB auch die Beschränkung der Durchfahrtshöhe an der zur Verlegung vorgeschlagenen Stelle einbezogen werden kann (E. 4.5).
    Grundstück; Verlegung; Cstrasse; Urteil; Stadt; Grundstücks; Wegrecht; Klage; Wegrechts; Eignung; Zufahrt; Fahrwegrecht; Gebäude; Obergericht; Bundesgericht; Ausübung; Ausübungsstelle; Beurteilung; Beschränkung; Durchfahrtshöhe; Kataster-Nr; Bstrasse; Grundstück; Rückseite; Hauses; Servituten-Protokoll; Bereich; Kantons; ühre
    129 II 160Art. 74 Ziff. 15 ZG; Art. 10 Abs. 4 lit. b und c ZTG; Art. 20-22 und 175 Abs. 2 LwG; Art. 10-20 AEV; Art. 26 Abs. 1 der Weinverordnung; Art. 16d-16g des Weinstatuts; Art. 12 VStrR. Zollabgaben, Zuteilung des Zollkontingentsanteils, Voraussetzung für die Weineinfuhr zum Kontingentszollansatz. Nachträgliche Einforderung einer nicht erhobenen Abgabe. Die vorherige Bezahlung des Zuschlagpreises ist Voraussetzung für die Weineinfuhr zum reduzierten Kontingentszollansatz. Diese Bedingung stützt sich auf eine genügende gesetzliche Grundlage. Folglich unterliegen vor Bezahlung des Zuschlagpreises vorgenommene Einfuhren dem allgemeinen Zollrecht und sind darauf Abgaben zum ordentlichen Zollansatz zu erheben (E. 2). Die vor Bezahlung des Zuschlagpreises vorgenommene Weineinfuhr fällt gemäss Art. 175 Abs. 2 LwG unter Art. 74 Ziff. 15 ZG. Art. 12 VStrR erlaubt, eine der Differenz zwischen dem reduzierten Kontingentszollansatz und dem nicht erhobenen ordentlichen Zolltarif entsprechende Abgabe einzufordern. Es handelt sich dabei um eine Nachforderung und nicht um eine strafrechtliche Sanktion (E. 3). édé; édéral; édérale; Conseil; été; Adjudication; écision; Importation; être; écembre; éparti; égalité; Tribunal; épartit; ères; épartition; Statut; énal; érence; énéral; éalable; Après; Agriculture; égale; éforme; édure; étence; Importer; élégation; éduit

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-2514/2020ZölleHunde; Einfuhr; Urteil; Markt; Steuer; Einfuhrsteuer; MWSTG; Schätzung; Marktwert; BVGer; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Abgabepflichtige; Sachverhalt; Tierheim; Person; Verwaltung; Transport; Ermessen; Inland; Verfahren; Höhe; Tiere; Transportkosten
    A-1780/2019ZölleErlass; Urteil; BVGer; Forderung; Recht; Abgabe; Einfuhr; Ursprung; Ursprungs; MWSTG; Zollerlass; Verzugszins; Bundesverwaltungsgericht; Zollabgabe; Voraussetzung; Voraussetzungen; Urteile; BEUSCH; Einfuhrsteuer; Verfahren; Zollabgaben; Abgabepflichtige; Lieferant; Sachverhalt; Zollkommentar