Art. 737 Eintragung ins Handelsregister (1)
1 Die Auflösung einer Gesellschaft muss ins Handelsregister eingetragen werden.
2 Die Auflösung durch Urteil ist vom Gericht dem Handelsregisteramt unverzüglich zu melden.
3 Die Auflösung aus anderen Gründen ist von der Gesellschaft beim Handelsregisteramt anzumelden.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).BGE | Regeste | Schlagwörter |
104 II 15 | Art. 679 ZGB; Schadenersatzklage wegen Beeinträchtigung bzw. Gefährdung von Grundwasserfassungen durch versickerte Betriebsabwässer 1. Aktivlegitimation der Eigentümer der Wasserfassungen (E. 1) 2. Passivlegitimation a) im allgemeinen (E. 2); b) des Unternehmens, das seine Abwässer in selbst angelegten Becken versickern lässt (E. 3); c) der Eigentümer der Grundstücke, auf denen sich die Sickerbecken befinden (E. 4). | Einwohnergemeinde; Grundstück; Eigentümer; Grundstücke; Recht; Aarberg; Grundwasser; Kappelen; Schaden; Wasser; Burgergemeinde; Klägerinnen; Klage; Grundeigentümer; Parzellen; MEIER-HAYOZ; LIVER; Eigentum; Haftpflicht; Haftung; Herrschaft; Einwohnergemeinden; Eigentümerin; Passivlegitimation; Sickerbecken; Eigentümerinnen; Pumpwerk; Anlage; Appellationshof |
91 I 438 | Handelsregister; Zwangseintragung der Auflösung einer Genossenschaft trotz Widerruf des Auflösungsbeschlusses. 1. Prüfungsbefugnis der Handelsregisterbehörden. Voraussetzungen der Zwangseintragung gemäss Art. 60 HRegV (Erw. 1, 6). 2. Anwendung von Art. 738/739 OR im Falle der Auflösung einer Genossenschaft (Art. 913 Abs. 1 OR). (Erw. 2.) 3. Der Auflösungsbeschluss der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft oder Genossenschaft (Art. 736 Ziff. 2, 911 Ziff. 2 OR) ist unwiderruflich (Art. 739 Abs. 2 OR). (Erw. 2-5.) | Auflösung; Gesellschaft; Liquidation; Genossenschaft; Auflösungsbeschluss; Handelsregister; Widerruf; Aktiengesellschaft; Befugnisse; Gesellschaftsorgane; Beschluss; Eintrag; Verwaltung; Auflösungsbeschlusse; Eintragung; Urteil; Generalversammlung; Aufgelöste; Trete; Auflösungsbeschlusses; Handlung; Bundesgericht; Recht; Handlungen; Auffassung; STEIGER; Schweiz; Eintritt; Fortsetzung; Gesetzes |