ZGB Art. 733 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 733 ZGB vom 2025

Art. 733 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 733 Errichtung zu eigenen Lasten

Der Eigentümer ist befugt, auf seinem Grundstück zugunsten eines andern ihm gehörigen Grundstückes eine Dienstbarkeit zu errichten.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 733 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB210023FeststellungGrundstück; Beklagten; Vorinstanz; Dienstbarkeit; Neubau; Gebäude; Untergeschoss; Umgebung; Berufung; Grundstücke; -strasse; Recht; Zweck; Geschoss; Grundstücks; Kat-Nr; Villen; Auslegung; Gestalt; Projekt; Garten; Baute; Gemeinde; Gestaltung; Urteil
LU1I 12 8Art. 776 ff. ZGB. Eintragung eines Eigentümerwohnrechts im Grundbuch.Grund; Eigentümer; Grundbuch; Wohnrecht; Grundbuchamt; Sachenrecht; Eigentümernutzniessung; Eigentümerwohnrecht; Lehrmeinung; Bundesgericht; Zürcher; Liver; Bedürfnis; Schweizer; Gunsten; Nutzniessung; Bundesgerichtsentscheid; Tuor/Schnyder/Schmid/Rumo-Jungo; Schweizerische; Zivilgesetzbuch; Grundstück; Ansicht; Schuldner; Interesse; Eugen; Huber; Eigentümernutzniessungsrecht

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 07 72_2§ 2 Ziff. 3 lit. c HStG. Belastung eines Grundstücks mit einer Dienstbarkeit. Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar.Grundstück; Eigentümer; Benutzung; Handänderung; Benutzungsrecht; Grundstücks; Person; Autotresor; Recht; Belastung; Parkhaus; Dienstbarkeit; Eigentümerdienstbarkeit; Eigentümers; Beeinträchtigung; Parkplätze; Eigentümerschaft; Baurecht; Vertrag; Nutzniessung; Personaldienstbarkeit; Parkhauses; Übertragung; Weisungen; Eigentum; Personaldienstbarkeiten
LUA 07 72_1Der Rückbehalt eines Nutzungsrechts an einem Teil eines Parkhauses durch die Verkäuferschaft stellte im konkreten Fall eine steuerbegründende Handänderung gestützt auf § 2 Ziff. 3 lit. c HStG dar.Grundstück; Eigentümer; Benutzung; Handänderung; Benutzungsrecht; Person; Autotresor; Grundstücks; Recht; Belastung; Parkhaus; Dienstbarkeit; Eigentümerdienstbarkeit; Eigentümers; Beeinträchtigung; Parkplätze; Grundstücke; Eigentümerschaft; Baurecht; Vertrag; Nutzniessung; Personaldienstbarkeit; Parkhauses; Übertragung; Weisungen; Eigentum
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