OR Art. 732 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 732 OR vom 2024

Art. 732 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 732 Geltungsbereich

1 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind.

2 Andere Gesellschaften können in ihren Statuten vorsehen, dass sie diesen Abschnitt teilweise oder vollständig anwenden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 732 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE170111vorsorgliche MassnahmenBeklagten; Anspruch; Sicherheit; Sicherstellung; Forderung; Schuld; Liquidation; Verfahren; Verteilung; Hinterlegung; Betrag; Kapitalherabsetzung; Massnahme; Ansprüche; Schulden; Gläubiger; Hinweis; Parteien; Gesellschaft; Schuldenruf; Rückstellung; Verbindlichkeit; Stellung; Sinne; Schaden
ZHAA080039-Beweis; Schädigung; Vorinstanz; Schädigungsabsicht; Sanierung; Gläubiger; Beweismittel; Zahlung; Schuldner; Verfahren; Rüge; Urteil; Sinne; Gruppe; Beweisverfahren; SchKG; Parteien; Zahlungen; Klage; Indiz; Bezahlung; Verwaltungsrat

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 533 (4A_138/2014)Rückerstattungsklage und Verantwortlichkeitsklage; Zulässigkeit konzerninterner Darlehen; Ausschüttbarkeit von Agio. Verhältnis der Rückerstattungsklage (Art. 678 OR) zur Verantwortlichkeitsklage (Art. 754 ff. OR; E. 3); Zulässigkeit konzerninterner Darlehen im Lichte des Verbots der Einlagenrückgewähr (Art. 680 Abs. 2 OR) und Auswirkungen auf das freie Eigenkapital (E. 4); Ausschüttbarkeit von Agio als Teil der (ungesperrten) allgemeinen Reserve (Art. 671 Abs. 2 Ziff. 1 und Abs. 3 OR; E. 6). Darlehen; Dividende; Finance; Aktien; Reserve; Swiss; Aktionär; Swisscargo; SAirGroup; Vorinstanz; Kapital; Darlehens; Schaden; Eigenkapital; Dividenden; Rückerstattung; Urteil; Ausschüttung; Rückzahlung; Konzern; Verantwortlichkeit; Rückerstattungs; Dividendenausschüttung; Gesellschaft; Bilanzgewinn; Betrag; Aktienkapital; Forderung
138 III 204Kapitalschnitt auf Null mit anschliessender Wiedererhöhung des Aktienkapitals zum Zwecke der Sanierung ("Harmonika"; Art. 732a Abs. 1 OR). Eine "Harmonika" muss dem Zwecke der Sanierung dienen (E. 3.2); Voraussetzungen, unter denen ein Sanierungszweck vorliegt (E. 3.3); Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit bei einem Verstoss gegen Art. 732a Abs. 1 OR (E. 4)? Kapital; Sanierung; Generalversammlung; Aktien; Verwaltungsrat; Aktionär; Beklagten; Gesellschaft; Harmonika; Kapitals; Aktienkapital; Beschlüsse; Aktionäre; Kapitalerhöhung; Urteil; Wiedererhöhung; Kapitalschnitt; Überschuldung; Massnahme; Sanierungszweck; Verwaltungsrats; Recht; Aktienkapitals; Kapitalherabsetzung; Massnahmen; Klage; Zwecke; Protokoll; Klägers

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-437/2014Sorveglianza dei revisoriQuot;; ;abilitazione; Tribunale; ;attestazione; ;attività; ;autorità; ;impresa; ;esercizio; ;emolumento; ;interesse; ;ambito; OSRev; ;assemblea; ;ufficio; Operazione; Autorità; ;ultima; ;operazione; Rsquo;art; ;esame; ;applicazione; Messaggio; Secondo; Conformemente; Anche; Mediante; ;Autorità; Rispetto; ;anticipo; Obbligo
A-6072/2013VerrechnungssteuerKapital; Kapitaleinlage; Verlust; Kapitaleinlagen; Verrechnung; Steuer; Gewinn; Verluste; Rückzahlung; Bundes; Kapitaleinlagereserve; Grund; Reserve; Reserven; Verrechnungssteuer; Verlusten; Kapitaleinlagereserven; Handelsbilanz; Recht; Einlage; Gewinne; Gesellschaft; Sinne; Bilanz; Verlustverrechnung; Auslegung; Höhe; Einlagen; Bundesverwaltungsgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Manfred Küng, Peter, SchweizerBasler 2002