Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 73

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 73 ZGB vom 2025

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Art. 73 Stellung ausgeschiedener Mitglieder

1 Mitglieder, die austreten oder ausgeschlossen werden, haben auf das Vereinsvermögen keinen Anspruch.

2 Für die Beiträge haften sie nach Massgabe der Zeit ihrer Mitgliedschaft.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 1 (5A_341/2019)
Regeste
Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6).
Baurecht; Recht; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Kommentar; LIVER; Eintrag; Fläche; Liegenschaft; Eigentum; SCHMID; Begründung; Teilung; Zivilgesetzbuch; Bestimmungen; Sachen; Zürcher; Hinweis; Aufteilung; Abänderung; Baurechtsparzelle
141 V 170Art. 73 BVG; Art. 560 ZGB; Klageverfahren vor dem kantonalen Berufsvorsorgegericht; Klage durch Erben, die von einer Hinterlassenenleistungen beziehenden Person eingesetzt worden sind; sachliche Zuständigkeit. Der Erbgang ändert nichts an der Zuständigkeit des kantonalen Berufsvorsorgegerichts, über vorsorgespezifische Streitigkeiten zu entscheiden (E. 4). évoyance; Genève; éritiers; éré; étence; écès; égale; éfunt; Ville; était; été; Autres; écédé; être; étent; Services; Assurance; éclaré; République; Chambre; édéral; étente; ître; Ayant; également; écifique; Héritiers; Kommentar; érés; Extrait

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6382/2017BahninfrastrukturVerfügung; Vorinstanz; Beschwerdeführende; Enteignung; Beschwerdeführenden; Bundesverwaltungsgericht; Gemeinde; Recht; Quot;; Fahrwegrecht; Person; Bahnübergang; Chamues-ch; Urteil; Auflage; Grundstück; Grundbuch; Personaldienstbarkeit; Sinne; Erwägung; Interesse; Aufhebung; Plangenehmigung; Öffentlichkeit; Erwägungen; Ausgestaltung
A-3762/2010Hochspannungsleitungenühre; Bundes; Leitung; Vorinstanz; Beschwerdeführenden; Verkabelung; Beschwerdeführenden/Beschwerdegegner; Plangenehmigung; Beschwerdegegnerin/Beschwerdeführerin; Projekt; Verfahren; Recht; Interesse; Sachplan; Entscheid; Interessen; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Stellung; Plangenehmigungsverfahren; BLN­; Verfahrens; Sachplanverfahren