CPP Art. 73 - Obbligo del segreto

Einleitung zur Rechtsnorm CPP:



Art. 73 CPP dal 2024

Art. 73 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 73 Segreto, informazione del pubblico, comunicazioni ad autorit Obbligo del segreto

1 I membri delle autorit penali, i loro collaboratori e i periti nominati dall’autorit penale serbano il segreto sui fatti di cui vengono a conoscenza nell’esercizio della loro attivit ufficiale.

2 Se lo scopo del procedimento o un interesse privato lo richiede, chi dirige il procedimento può, richiamato l’articolo 292 CP (1) , obbligare l’accusatore privato, altri partecipanti al procedimento e i loro patrocinatori a serbare il segreto sul procedimento medesimo e sulle persone coinvolte. Tale obbligo va limitato nel tempo.

(1) RS 311.0

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 73 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH160091Einschränkung Akteneinsicht Akten; Akteneinsicht; Staatsanwaltschaft; Beschwerdegegner; Einsicht; Unterlagen; Rechtsbeistand; Aktenstück; Verfahren; Aktenstücke; Rechtsvertreter; Geheimhaltung; Verfügung; Privat; Interesse; Beschwerdeführers; Beschwerdegegners; Einschränkung; Privatkläger; Dokumente; Gehör; Geheimhaltungsinteresse; Zusammenhang; Beschränkung; Verfahren; Obergericht; Sachbearbeiter
ZHUH150220Verpflichtung zur Geheimhaltung Beschwerdegegner; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Geheimhaltung; Verfahren; Akten; Verfügung; Beschwerdegegners; Verfügungen; Verpflichtung; Person; Verteidigung; Arbeitgeberin; Zürich-Sihl; Untersuchung; Antrag; Geheimhaltungspflicht; Zusammenhang; Stellung; Verfahrens; Akteneinsicht; Rechtsanwalt; Ordner; Einsicht; Geheimhaltungsverpflichtung; üglich
Dieser Artikel erzielt 89 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR130007Rekurs gegen den Beschluss der Fachgruppe Dolmetscherwesen (KB130004) vom 10. Juli 2013Rekurrentin; Dolmetscher; Rekurs; Polizei; Akten; Wohnung; Rekursgegnerin; Recht; Vertrauen; Person; Gericht; Vertrauenswürdigkeit; Verhalten; Dolmetscherverzeichnis; DolmV; Umgang; Besuch; Beschluss; Verfolgung; Obergericht; Verfahren; Polizeibeamten; Umstand; Wahrnehmungsbericht; Kontakt
SOSTBER.2022.14-Beschuldigte; Brand; Solothurn; Kanton; Beschuldigten; Polizei; Täter; Urteil; Bewohner; Tötung; Staat; Recht; Brandstiftung; ABI-Nr; Apos; Feuer; Beweis; Staatsanwalt; Urteils; Person; Freiheitsstrafe; Beruf; Benzin; Berufung; Ziffer; Schuh
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 463 (1C_33/2020)
Regeste
Art. 30 Abs. 3 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 14 Abs. 1 UNO-Pakt II ; Art. 29 Abs. 2 BV , Art. 99 Abs. 1 StPO und Art. 35 Abs. 2 lit. g des Einführungsgesetzes des Kantons St. Gallen vom 3. August 2010 zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung (EG-StPO/SG); Art. 13, 16 und 17 BV ; Gesuch um Einsicht in die Akten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens durch Medienschaffende. Das Prinzip der Justizöffentlichkeit und das gesetzliche Öffentlichkeitsrecht bilden keine Grundlage für die Gewährung von Einsicht in die Akten eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens (E. 3.1 und 3.2). Gemäss anwendbarem kantonalem Recht ist diese nur zu gewähren, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird. Zudem dürfen der Einsichtnahme keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen (E. 3.3). Das für die Akteneinsicht geforderte schutzwürdige Interesse ergibt sich nicht ohne Weiteres aus der Kontrollfunktion der Medien. Ob ein solches gegeben ist, wird vorliegend offengelassen, da der Einsichtnahme überwiegende private Interessen der Beschwerdegegner sowie öffentliche Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (E. 5.3, 5.4 und 6).
Interesse; Akten; Einsicht; Verfahren; Akteneinsicht; Interessen; Urteil; Verfahren; Medien; Recht; Hinweis; Hinweise; Öffentlichkeit; Untersuchungsamt; Verfahrens; Hinweisen; Verfahrens; Person; Beschwerdegegner; Justiz; Akten; Kanton; Gallen; Behörden; Schweizerische; Kantons; äftig
147 IV 137 (1B_537/2019)
Regeste
Art. 73 Abs. 2, Art. 80 Abs. 2, Art. 85 Abs. 2, Art. 199, Art. 263 Abs. 2, Art. 384 lit. b und Art. 396 Abs. 1 StPO ; Beginn der Beschwerdefrist gegen Kontensperren nach Aufhebung einer Stillschweigeverpflichtung an die Bank. Mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Kontensperrbefehle sind den Konteninhabern gegen Empfangsbestätigung zuzustellen. Die Beschwerdefrist läuft erst ab Zustellung der Verfügung an die Konteninhaber. Dies gilt auch in Fällen, bei denen die Strafbehörde der mitbetroffenen Bank schon vorher mitgeteilt hat, eine in diesem Zusammenhang auferlegte Stillschweigeverpflichtung zulasten der Bank sei aufgehoben (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2-5).
Kontensperre; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Recht; Zustellung; Frist; Akten; Zwangsmassnahme; Verfahren; Konteninhaber; Verfahrens; Urteil; Stillschweigeverpflichtung; Zwangsmassnahmen; Bundesgericht; Rechtsmittel; Verteidigung; Akteneinsicht; Beschwerderecht; Kanton; Entscheid; Vorinstanz; Konto; Kantons; Gallen; Beschwerdefrist; Rechtsmittelbelehrung; Verfahrensleitung; äglich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2023.2, BP.2023.6Recht; Konto; Rechtshilfe; Bundes; Unterlagen; Verfahren; Behörde; Rechtshilfeersuchen; Verfahrens; Verfahrensakten; Vermögens; Bundesanwaltschaft; Herausgabe; Rubrik; Konten; Verfahren; Staat; Geschwärzt; Transaktion; Apos;; Akten; Gesellschaft; Entscheid; Beschwerdekammer; Kontoauszüge; Vermögenswerte
BB.2021.99, BB.2021.100, BB.2021.102, BB.2021.103, BB.2021.104ügen; Filter; Entscheid; Entscheide; BStGer; öffnen-; Beschlag; Beschlagnahme; /Beilage; C-Gruppe; Gambia; Zahlung; Vermögenswerte; Urteil; Konten; Konto; Verdacht; Bundesstrafgericht; Zahlungen; Apos;; Bundesstrafgerichts; Republik; Geschäft; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; ührt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Rey, SchweizerBasler Schweizerische Strafprozessordnung2014
Rey, SchweizerBasler Schweizerische Strafprozessordnung2014