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Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 73 OR vom 2024

Art. 73 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 73 Zinse

1 Geht die Schuldpflicht auf Zahlung von Zinsen und ist deren Höhe weder durch Vertrag noch durch Gesetz oder Übung bestimmt, so sind Zinse zu fünf vom Hundert für das Jahr zu bezahlen.

2 Dem öffentlichen Rechte bleibt es vorbehalten, Bestimmungen gegen Missbräuche im Zinswesen aufzustellen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 73 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230165Mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage etc. und WiderrufBeschuldigte; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Über; Waffe; Recht; Massnahme; Urteil; Waffen; Berufung; Verteidigung; Gericht; Tatschwere; Waffengesetz; Privatkläger; Sinne; Genugtuung; Gerichtskasse; Busse; Verfahren; Überhaft; Brand; Dossier; Vollzug; Geldstrafe; Widerhandlung; Daten; Missbrauch
ZHSB210306Förderung der Prostitution etc. und WiderrufBeschuldigte; Privat; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Kunde; Kunden; Escort; Model; Inserat; Aussage; Geldstrafe; Staat; Vorinstanz; Gericht; Kontakt; Tagessätze; Aussagen; Termin; Berufung; Geburtstag; Recht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGOH 2012/2Entscheid Art. 11, 12 und 13 aOHG. Überfall mit Schutzgelderpressung und Körperverletzung. Bestätigung der von der Vorinstanz zugesprochenen Entschädigungs- und Genugtuungssummen samt Zinsen infolge der erlittenen Verletzungen an Augen, Zähnen und Kopf (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 8. Mai 2013, OH 2012/2). Rekurrent; Schaden; Opfer; Genugtuung; Entschädigung; Recht; Schadens; Rekurrenten; Vorinstanz; Augen; Opferhilfe; Schadensposition; Höhe; Verfügung; Augenklinik; Einkommen; Haushalt; Entschädigungs; Rekurs; Umstände; Anspruch; Hinweis; Budapest; Gallen; Schadenspositionen; Betrag; ätzlich
BSSB.2020.112-Gericht; Beurteilte; Entschädigung; Basel; Apos; Staat; Untersuchungshaft; Arbeitgeber; Basel-Stadt; Verteidigung; Honorar; Berufungsurteil; Gerichts; Lohnersatz; Anspruch; Appellationsgericht; Verteidiger; Wahlverteidigung; Entscheid; Schaden; Zeitraum; Stunden; Staatsanwaltschaft; Ansprüche; Kommentar; Prozessordnung; Auflage; Basler; Verfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 I 328 (4A_75/2017)Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege für juristische Personen. Die unentgeltliche Rechtspflege ist juristischen Personen zu verweigern, wenn das Verfahren, für das sie beansprucht wird, deren Weiterexistenz nicht sichert (E. 3). Recht; Gesellschaft; Rechtspflege; Person; HRegV; Liquidation; Solothurn; Personen; Urteil; Gesellschafter; Anspruch; Vorinstanz; Auflösung; Handelsregister; Konkurs; Obergericht; Bundesgericht; Liquidator; Kantons; Amtes; Verfügung; Gesuch; Gewährung; Zweck; Verfahren; Solothurn-Lebern; Aktivum; Zivilprozessordnung; Erwägung
132 III 379Schadenersatz bei Verletzung von Patentrechten, Lizenzanalogie (Art. 73 PatG). Die Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche im Immaterialgüterrecht (z.B. Art. 73 PatG) sind identisch mit den Haftungsvoraussetzungen im Obligationenrecht (Art. 41 OR). Die Methode der Lizenzanalogie betrifft nur die Schadenersatzbemessung (E. 3). Schaden; Lizenz; Schadenersatz; Schadens; Gewinn; Patent; Lizenzanalogie; Immaterialgüter; Lizenzvertrag; Recht; Immaterialgüterrecht; Methode; Verletzer; Höhe; Schutzrecht; Vorinstanz; Milch; Abschluss; Lizenzvertrages; Klage; Obligationenrecht; Schutzrechtsinhaber; Grundsätze; Urteil; Verletzung; Milchschäumer

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6525/2020Elektrische Anlagen (Übriges)Vorinstanz; Vorakte; Anlage; Quot;; Schaden; Gerüst; Minderertrag; Verfügung; Urteil; Beilage; Vertrauen; Schadens; Spengler; Entschädigung; Spenglerarbeiten; Eigenleistung; Beweis; Beschwerdeführern; Drittfirma; Bundesverwaltungsgericht; Demontage; Gebäude; Verfahren
A-4464/2017AmtshilfeLiquidation; Verfahren; Beschwerde; Vorinstanz; Amtshilfe; Recht; Gesellschaft; Anträge; Verfahrens; Beschwerdeführerin; Schlussverfügung; Liquidatorin; Sachverhalt; Beschwerdeführerinnen; Parteistellung; StAhiG; Informationen; Amtshilfeersuchen; Akten; Amtshilfeersuchens; Bundesverwaltungsgericht; Hinweisen; Urteil; Zustimmung; Einsicht; -rechtliche; Organ

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2021.266Verfahren; Verfahrens; Entschädigung; Apos;; Verfahrensakten; Ordner; Recht; VStrR; Schaden; Gericht; Verfahren; Verdienstausfall; Verfügung; Verwaltung; Schadens; Genugtuung; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Rechtsverzögerung; Beschwerdekammer; Beschwerdeführers; MWSTG; Leistung; Entschädigungsgesuch; Aufwand; Verteidigung; Steuerhinterziehung; Leistungsbetrug
SK.2017.58Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB).Anlage; Beschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Recht; Apos;; Bundes; Verfahren; Aussage; Absatz; Verfahren; Urteil; Stunden; Anleger; Provision; Person; Schneeballsystem; Anlagesystem; Gerichts; Gericht; Geschäft; Verteidigung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid Einziehung2017
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014