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Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.
Art. 73 Zinse
1 Geht die Schuldpflicht auf Zahlung von Zinsen und ist deren Höhe weder durch Vertrag noch durch Gesetz oder Übung bestimmt, so sind Zinse zu fünf vom Hundert für das Jahr zu bezahlen.
2 Dem öffentlichen Rechte bleibt es vorbehalten, Bestimmungen gegen Missbräuche im Zinswesen aufzustellen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230165 | Mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage etc. und Widerruf | Beschuldigte; Vorinstanz; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Über; Waffe; Recht; Massnahme; Urteil; Waffen; Berufung; Verteidigung; Gericht; Tatschwere; Waffengesetz; Privatkläger; Sinne; Genugtuung; Gerichtskasse; Busse; Verfahren; Überhaft; Brand; Dossier; Vollzug; Geldstrafe; Widerhandlung; Daten; Missbrauch |
ZH | SB210306 | Förderung der Prostitution etc. und Widerruf | Beschuldigte; Privat; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Kunde; Kunden; Escort; Model; Inserat; Aussage; Geldstrafe; Staat; Vorinstanz; Gericht; Kontakt; Tagessätze; Aussagen; Termin; Berufung; Geburtstag; Recht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | OH 2012/2 | Entscheid Art. 11, 12 und 13 aOHG. Überfall mit Schutzgelderpressung und Körperverletzung. Bestätigung der von der Vorinstanz zugesprochenen Entschädigungs- und Genugtuungssummen samt Zinsen infolge der erlittenen Verletzungen an Augen, Zähnen und Kopf (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 8. Mai 2013, OH 2012/2). | Rekurrent; Schaden; Opfer; Genugtuung; Entschädigung; Recht; Schadens; Rekurrenten; Vorinstanz; Augen; Opferhilfe; Schadensposition; Höhe; Verfügung; Augenklinik; Einkommen; Haushalt; Entschädigungs; Rekurs; Umstände; Anspruch; Hinweis; Budapest; Gallen; Schadenspositionen; Betrag; ätzlich |
BS | SB.2020.112 | - | Gericht; Beurteilte; Entschädigung; Basel; Apos; Staat; Untersuchungshaft; Arbeitgeber; Basel-Stadt; Verteidigung; Honorar; Berufungsurteil; Gerichts; Lohnersatz; Anspruch; Appellationsgericht; Verteidiger; Wahlverteidigung; Entscheid; Schaden; Zeitraum; Stunden; Staatsanwaltschaft; Ansprüche; Kommentar; Prozessordnung; Auflage; Basler; Verfahren |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 I 328 (4A_75/2017) | Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege für juristische Personen. Die unentgeltliche Rechtspflege ist juristischen Personen zu verweigern, wenn das Verfahren, für das sie beansprucht wird, deren Weiterexistenz nicht sichert (E. 3). | Recht; Gesellschaft; Rechtspflege; Person; HRegV; Liquidation; Solothurn; Personen; Urteil; Gesellschafter; Anspruch; Vorinstanz; Auflösung; Handelsregister; Konkurs; Obergericht; Bundesgericht; Liquidator; Kantons; Amtes; Verfügung; Gesuch; Gewährung; Zweck; Verfahren; Solothurn-Lebern; Aktivum; Zivilprozessordnung; Erwägung |
132 III 379 | Schadenersatz bei Verletzung von Patentrechten, Lizenzanalogie (Art. 73 PatG). Die Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche im Immaterialgüterrecht (z.B. Art. 73 PatG) sind identisch mit den Haftungsvoraussetzungen im Obligationenrecht (Art. 41 OR). Die Methode der Lizenzanalogie betrifft nur die Schadenersatzbemessung (E. 3). | Schaden; Lizenz; Schadenersatz; Schadens; Gewinn; Patent; Lizenzanalogie; Immaterialgüter; Lizenzvertrag; Recht; Immaterialgüterrecht; Methode; Verletzer; Höhe; Schutzrecht; Vorinstanz; Milch; Abschluss; Lizenzvertrages; Klage; Obligationenrecht; Schutzrechtsinhaber; Grundsätze; Urteil; Verletzung; Milchschäumer |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-6525/2020 | Elektrische Anlagen (Übriges) | Vorinstanz; Vorakte; Anlage; Quot;; Schaden; Gerüst; Minderertrag; Verfügung; Urteil; Beilage; Vertrauen; Schadens; Spengler; Entschädigung; Spenglerarbeiten; Eigenleistung; Beweis; Beschwerdeführern; Drittfirma; Bundesverwaltungsgericht; Demontage; Gebäude; Verfahren |
A-4464/2017 | Amtshilfe | Liquidation; Verfahren; Beschwerde; Vorinstanz; Amtshilfe; Recht; Gesellschaft; Anträge; Verfahrens; Beschwerdeführerin; Schlussverfügung; Liquidatorin; Sachverhalt; Beschwerdeführerinnen; Parteistellung; StAhiG; Informationen; Amtshilfeersuchen; Akten; Amtshilfeersuchens; Bundesverwaltungsgericht; Hinweisen; Urteil; Zustimmung; Einsicht; -rechtliche; Organ |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2021.266 | Verfahren; Verfahrens; Entschädigung; Apos;; Verfahrensakten; Ordner; Recht; VStrR; Schaden; Gericht; Verfahren; Verdienstausfall; Verfügung; Verwaltung; Schadens; Genugtuung; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Rechtsverzögerung; Beschwerdekammer; Beschwerdeführers; MWSTG; Leistung; Entschädigungsgesuch; Aufwand; Verteidigung; Steuerhinterziehung; Leistungsbetrug | |
SK.2017.58 | Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB). | Anlage; Beschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Recht; Apos;; Bundes; Verfahren; Aussage; Absatz; Verfahren; Urteil; Stunden; Anleger; Provision; Person; Schneeballsystem; Anlagesystem; Gerichts; Gericht; Geschäft; Verteidigung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid | Einziehung | 2017 |
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2014 |