LDIP Art. 73 -

Einleitung zur Rechtsnorm LDIP:



Art. 73 LDIP dal 2025

Art. 73 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 73 Riconoscimento all’estero
e contestazione

1 Il riconoscimento all’estero è riconosciuto in Svizzera se valido giusta il diritto della dimora abituale o il diritto nazionale del figlio o giusta il diritto del domicilio o il diritto nazionale di un genitore.

2 Le decisioni straniere in materia di contestazione del riconoscimento sono riconosciute in Svizzera se pronunciate in uno Stato di cui al capoverso 1.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 73 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC170035EhescheidungKindes; Beklagten; Scheidung; Recht; Vorinstanz; Kindesanerkennung; Brasilien; Geburt; Vater; Anerkennung; Scheidungsverfahren; Parteien; Kindesverhältnis; Verfahren; Geburts; Berufung; Einzelrichterin; Tochter; Familie; Geburtsurkunde; Vaters; Kinder; Entscheid; Dokument; Zivilstand; Vaterschaft; Zwischenentscheid; Schweiz; Namens
ZHLF110058TestamentseröffnungBerufung; Berufungskläger; Testament; Recht; Erben; Verfügung; Testaments; Urteil; Testamentseröffnung; Erblasserin; Vorinstanz; II-KARRER; Verfahren; Gericht; Einzelgericht; Eröffnung; Erbschaft; Mutter; Winterthur; Schweizer; Erbbescheinigung; Québec; Berufungsklägers; Streitwert; Bundesgericht; Oberrichter; Berufungsbeklagte

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2018.00293Die Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 heirateten 2011. 2017 ersuchte der Beschwerdegegner 1 beim Zivilstandsamt ihres damaligen (ausserhalb des Kantons Zürich gelegenen) Wohnsitzes um Eintragung eines rechtlichen Kindsverhältnisses zwischen ihm und der Beschwerdegegnerin 3, der 2008 vorehelich geborenen Tochter der Beschwerdegegnerin 2. Dies wurde - aufgrund früher gemachter Angaben während des Ehevorbereitungsverfahrens - abgelehnt. Innert kurzer Zeit nach dem Entscheid gelangte der Beschwerdegegner 1 an ein in seinem Heimatstaat gelegenes Standesamt und erwirkte die Vaterschaftsanerkennung bezüglich der Beschwerdegegnerin 3. Daraufhin ersuchte die Beschwerdegegnerschaft an ihrem neuen Wohnsitz (Kanton Zürich) um Eintragung der im Heimatstaat erfolgten Anerkennung im schweizerischen Personenstandsregister.Recht; Anerkennung; Kinds; Schweiz; Vater; Entscheid; Beschwerdegegner; Kindsanerkennung; Vaters; Privatrecht; Beschwerdegegners; Staat; Ausland; Entscheidung; Vaterschaft; Voraussetzung; Rechtsordnung; Gesetzes; Ordre; Adoption; Zivilstand; Voraussetzungen; Gefälligkeitsanerkennung; Behörde; Staats; Kommentar; ändig
SGB 2019/38Entscheid Anerkennung und Eintragung des Kindesverhältnisses ins schweizerische Personenstandsregister; Art. 196-199 IPRG Anwendbarkeit des seit 1. Januar 1989 in Kraft getretenen IPRG oder des bis am 31. Dezember 1988 gültigen Bundesgesetzes betreffend die zivilrechtlichen Verhältnisse der Niedergelassenen und Aufenthalter (aSR 142.20, aNAG)? Ist der Anerkennungs- bzw. Vollstreckungsentscheid durch schweizerische Behörden nach dem 1. Januar 1989 zu fällen, so gelten nach Art. 199 IPRG neu die Art. 25 ff. IPRG, selbst wenn der Entscheid im Ausland vor dem Stichdatum 1. Januar 1989 gefällt worden ist. Begehren um Anerkennung und Vollstreckung, die nach Inkrafttreten des IPRG eingereicht werden, sind demnach nach dem IPRG zu prüfen (Verwaltungsgericht, B 2019/38). Entscheid; Recht; Anerkennung; Rekurs; Verwaltungsgericht; Zivilstand; Vorinstanz; Beschwerdegegnerinnen; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Eintragung; Kindesverhältnis; Rekursverfahren; Vollstreckung; Vater; Mehrwertsteuer; Inkrafttreten; Begehren; Voraussetzungen; Deutschland; Personenstandsregister; Eingabe; Entscheidungen; Schweiz; Bestimmungen; Zivilstandsregister; Barauslagen
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ivo Schwander, Kurt SiehrBasler Kommentar2013