VTS Art. 72a - Massgebende Regelungen

Einleitung zur Rechtsnorm VTS:



Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.

Art. 72a VTS vom 2025

Art. 72a Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 72a Beleuchtung (1) Massgebende Regelungen

Lichter und Rückstrahler müssen entweder den technischen Anforderungen nach dieser Verordnung oder den technischen Anforderungen der folgenden, für die Fahrzeugart massgebenden Regelungen entsprechen:

  • a. UNECE-Reglement Nr. 48;
  • b. UNECE-Reglement Nr. 53;
  • c. UNECE-Reglement Nr. 74;
  • d. UNECE-Reglement Nr. 86;
  • e. Verordnung (EU) Nr. 167/2013 und delegierte Verordnung (EU) 2015/208; oder
  • f. Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014.
  • (1) Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Nov. 2016, in Kraft seit 15. Jan. 2017 (AS 2016 5133).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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