Obligationenrecht (OR) Art. 728c

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 728c OR vom 2025

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Art. 728c Anzeigepflichten

1 Stellt die Revisionsstelle Verstösse gegen das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement fest, so meldet sie dies schriftlich dem Verwaltungsrat.

2 Zudem informiert sie die Generalversammlung über Verstösse gegen das Gesetz oder die Statuten, wenn:

  • 1. diese wesentlich sind; oder
  • 2. der Verwaltungsrat auf Grund der schriftlichen Meldung der Revisionsstelle keine angemessenen Massnahmen ergreift.
  • 3 Ist die Gesellschaft offensichtlich überschuldet und unterlässt der Verwaltungsrat die Anzeige, so benachrichtigt die Revisionsstelle das Gericht.


    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 728c Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS230249Überschuldungsanzeige / Ersatzvornahme durch die RevisionsstelleRevision; Revisionsstelle; Überschuldung; Verwaltungsrat; Konkurs; Frist; Darlehen; Aktiven; Fremdkapital; Vorinstanz; Gesellschaft; Verbindlichkeiten; Gericht; Schweiz; Entscheid; Bilanz; Pflicht; Fortführungs; Akten; Verbindung; Verwaltungsrats; Kredit; Rechnungsabgrenzungen; Urteil; Überschuldungsanzeige
    ZHPS130198Überschuldungsanzeige / Ersatzvornahme durch die RevisionsstelleÜberschuldung; Gesellschaft; Vorinstanz; Liegenschaft; Revisionsstelle; Rangrücktritt; Darlehen; Verkehrswert; Konkurs; Verwaltungsrat; Gesellschafts; Steuerwert; Liegenschaften; Frist; Unterlagen; Recht; Aktionär; Steuererklärung; Hypothek; Zwischenbilanz; Gesellschaftsschuldner; SchKG; Strasse; Urteil; Überschuldungsanzeige

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB160025Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung vom 13. Dezember 2016 (EK162082-.../Z1)Verfahren; Aufsicht; Aufsichts; Beschwer; Konkurs; Gericht; Beschwerdegegner; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Verfügung; Über; Überschuldung; Antrag; Rechtsmittel; Konkursgericht; Aufsichtsbehörde; Akten; Obergericht; Überschuldungsanzeige; Entscheid; Geschäft; Revisionsstelle; Konkurseröffnung; Frist; Amtspflicht; Pflicht
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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-4726/2016RevisionsaufsichtVerfügung; Recht; Vorinstanz; Revision; Bundes; Verfahren; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Zwischenverfügung; Unterlagen; Akten; Auskünfte; Mitwirkung; Rechtsverweigerungsbeschwerde; Aufforderung; Verfügungen; Zulassung; Erlass; Endverfügung; Verfahrens; Pflicht; Revisionsgeheimnis; Behörde; Einreichung; Herausgabe; Hinweis; Informationen; Sinne; ändig