CPS Art. 72 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 72 CPS de 2025

Art. 72 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 72 Confiscation de 
valeurs patrimoniales d’une
organisation
criminelle ou terroriste
(1)

Le juge prononce la confiscation de toutes les valeurs patrimoniales sur lesquelles une organisation criminelle ou terroriste exerce un pouvoir de disposition. Les valeurs appartenant à une personne qui a participé ou apporté son soutien à une telle organisation (art. 260ter) sont présumées soumises, jusqu’à preuve du contraire, au pouvoir de disposition de l’organisation.

(1) Nouvelle teneur selon l’annexe ch. II 2 de l’AF du 25 sept. 2020 portant approbation et mise en œuvre de la Convention du Conseil de l’Europe pour la prévention du terrorisme et de son Protocole additionnel et concernant le renforcement des normes pénales contre le terrorisme et le crime organisé, en vigueur depuis le 1er juil. 2021 (RO 2021 360; FF 2018 6469).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 72 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB140102mehrfache Anstiftung zu MisswirtschaftBeschuldigte; Verjährung; Beschuldigten; Verfahren; Recht; Recht; Verteidigung; Berufung; Urteil; Verfahrens; Anklage; Staat; Staatsanwalt; Kantons; Staatsanwaltschaft; Misswirtschaft; Verjährungsfrist; Verfahren; Anklägerin; Anstiftung; Verjährungsrecht; Eingabe; Verfolgung; Aufwendungen; Frist; Entschädigung; AnwGebV; Urteils; Fassung
ZHSB130347gewerbsmässigen Betrug etc. Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Nebenkosten; Anklage; Urteil; Recht; Staatsanwalt; Verjährung; Beruf; Berufung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Untersuchung; Verteidigung; Urkunde; Betrug; Urkunden; Privatklägers; Gericht; Rechnung; Aussage; Zürich-Limmat; Pauschale; Vorinstanz; Akten; Bezug
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.180 (AG.2020.645)Nichtanhandnahme (BGer-Nr. 6B_1497/2020 vom 2. Februar 2021)Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Verjährung; Verfahren; Betreibung; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfahren; Verfahrens; Verjährungsfrist; Recht; Schliessfächer; Delikte; Basel; Vorakten; Lebenspartner; Räumung; Pfändung; Betreibungsamt; Basel-Stadt; Anzeige; Betreibungsamtes; Tatbestände; Prozessvoraussetzungen; Anzeige; Diebstahl; Amtsmissbrauch; Freiheitsstrafe; Appellationsgericht; Einzelgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 430Art. 60 OR und Art. 83 Abs. 1 SVG, Art. 2 ZGB. Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus strafbarer Handlung. Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede. Wird die Verjährung durch eine richterliche Verfügung unterbrochen, nachdem die (absolute) strafrechtliche Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist, löst dies nur eine neue zivilrechtliche, nicht eine längere strafrechtliche Verjährungsfrist aus (E. 1). Rechtsmissbräuchliche Berufung auf die Verjährung (E. 2)? Verjährung; Verjährungsfrist; Handlung; Unterbrechung; Verfolgungsverjährung; Bundesgericht; Recht; Klage; Sistierung; Verfahren; Vorinstanz; Recht; Verjährungseinrede; Frist; Auslegung; Entscheid; Handlungen; Unfall; Urteil; Berufung; Bezirksgericht; Verfahrens; Sistierungsverfügung; Beklagten; Schaden
127 IV 220Art. 269, 275 Abs. 5 und 277ter BStP; Konnexität von staatsrechtlicher Beschwerde und Nichtigkeitsbeschwerde. Die Gutheissung der staatsrechtlichen Beschwerde führt nicht notwendigerweise zur Gegenstandslosigkeit der konnexen Nichtigkeitsbeschwerde (E. 1a; Bestätigung der Rechtsprechung). Art. 268 Ziff. 1 BStP. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist zulässig gegen ein Urteil eines Waadtländer Bezirksgerichtes, welches im Appellationsverfahren einen Entscheid des Präfekten zu beurteilen hatte (E. 1b). Art. 270 Abs. 1 aBStP, Art. 270 lit. a BStP. Wer schuldig gesprochen, aber von Strafe befreit wurde, kann den Schuldspruch mit Nichtigkeitsbeschwerde anfechten (E. 1c; Bestätigung der Rechtsprechung). Art. 72 Ziff. 2 Abs. 2 StGB; absolute Verfolgungsverjährung; Ruhen während des Verfahrens der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde. Die Verfolgungsverjährung läuft während des Verfahrens der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein verurteilendes Erkenntnis nicht weiter (E. 2; Bestätigung der Rechtsprechung). Art. 41b VRV, Art. 26 Abs. 1 SVG; Vortrittsrecht unter Fahrzeuglenkern auf einer in einen Kreisel einmündenden Strasse mit mehreren Fahrstreifen. Wenn zwei parallele Fahrstreifen auf den gleichen Fahrstreifen eines Kreisels einmünden, ist der Benützer des linken Fahrstreifens vortrittsberechtigt, unter Vorbehalt des Vertrauensgrundsatzes (E. 3). éhicule; Tribunal; édéral; érieur; éservée; éhicules; èles; érieure; éré; était; ément; ègle; éjà; Nichtigkeitsbeschwerde; Appel; écision; énérale; Engage; ésélection; énale; été; êner; LC/VD; Selon; Intersection; étermine; Arrêt; Fahrstreifen; éfectoral; Lausanne

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2008.41Freigabe beschlagnahmter Vermögenswerte (Art. 65 BStP).Stiftung; Vermögens; Vermögenswerte; Einziehung; Bundes; Beschlagnahme; Anklage; Organisation; Verfügung; Kammer; Tatverdacht; Entscheid; Gesuch; Anklageschrift; Bundesanwaltschaft; Beweis; Montenegro; Ersatzforderung; Zigaretten; Bundesstrafgericht; Leistung; Aufrechterhaltung; Sinne; Organisationen; Präsident
BB.2008.34Beschlagnahme (Art. 65 BStP)Beschwerde; Bundes; Beschlagnahme; Fahrzeug; Verfahren; Bundesanwalts; Verfügung; Bundesanwaltschaft; Gericht; Beschwerdekammer; Organisation; Vermögenswert; Einziehung; Recht; Kennzeichen; Vermögenswerte; Halter; Mercedes; Apos;; Fahrzeugs; Tatverdacht; Bundesstrafgericht; Verfahren; Fahrzeugschlüssel; Betäubungsmittel; Fahrzeugausweise; Beschwerdeführern; Fahrzeuge

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Baumann, Schmid Kommentar Einziehung2007
BaumannBasler Kommentar 2. Auflage2007