Swiss Criminal Code (SCC) Art. 72

Zusammenfassung der Rechtsnorm SCC:



Art. 72 SCC from 2024

Art. 72 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 72 Forfeiture of assets of a criminal or terrorist organisation (1)

terThe court shall order the forfeiture of all assets that are subject to the power of disposal of a criminal or terrorist organisation. In the case of the assets of a person who participates in or supports such an organisation (Art. 260), it is presumed that the assets are subject to the power of disposal of the organisation until the contrary is proven.

(1) Amended by Annex No II 2 of the FedD of 25 Sept. 2020 on the Approval and Implementation of the Council of Europe Convention on the Prevention of Terrorism and its Additional Protocol and the Strengthening of Criminal Justice Instruments for combating Terrorism and Organised Crime, in force since 1 July 2021 (AS 2021 360; BBl 2018 6427).

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Art. 72 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB140102mehrfache Anstiftung zu MisswirtschaftBeschuldigte; Verjährung; Beschuldigten; Verfahren; Recht; Recht; Verteidigung; Berufung; Urteil; Verfahrens; Anklage; Staat; Staatsanwalt; Kantons; Staatsanwaltschaft; Misswirtschaft; Verjährungsfrist; Verfahren; Anklägerin; Anstiftung; Verjährungsrecht; Eingabe; Verfolgung; Aufwendungen; Frist; Entschädigung; AnwGebV; Urteils; Fassung
ZHSB130347gewerbsmässigen Betrug etc. Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Nebenkosten; Anklage; Urteil; Recht; Staatsanwalt; Verjährung; Beruf; Berufung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Untersuchung; Verteidigung; Urkunde; Betrug; Urkunden; Privatklägers; Gericht; Rechnung; Aussage; Zürich-Limmat; Pauschale; Vorinstanz; Akten; Bezug
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2020.180 (AG.2020.645)Nichtanhandnahme (BGer-Nr. 6B_1497/2020 vom 2. Februar 2021)Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Verjährung; Verfahren; Betreibung; Nichtanhandnahmeverfügung; Verfahren; Verfahrens; Verjährungsfrist; Recht; Schliessfächer; Delikte; Basel; Vorakten; Lebenspartner; Räumung; Pfändung; Betreibungsamt; Basel-Stadt; Anzeige; Betreibungsamtes; Tatbestände; Prozessvoraussetzungen; Anzeige; Diebstahl; Amtsmissbrauch; Freiheitsstrafe; Appellationsgericht; Einzelgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 430Art. 60 OR und Art. 83 Abs. 1 SVG, Art. 2 ZGB. Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus strafbarer Handlung. Rechtsmissbräuchliche Verjährungseinrede. Wird die Verjährung durch eine richterliche Verfügung unterbrochen, nachdem die (absolute) strafrechtliche Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist, löst dies nur eine neue zivilrechtliche, nicht eine längere strafrechtliche Verjährungsfrist aus (E. 1). Rechtsmissbräuchliche Berufung auf die Verjährung (E. 2)? Verjährung; Verjährungsfrist; Handlung; Unterbrechung; Verfolgungsverjährung; Bundesgericht; Recht; Klage; Sistierung; Verfahren; Vorinstanz; Recht; Verjährungseinrede; Frist; Auslegung; Entscheid; Handlungen; Unfall; Urteil; Berufung; Bezirksgericht; Verfahrens; Sistierungsverfügung; Beklagten; Schaden
127 IV 220Art. 269, 275 Abs. 5 und 277ter BStP; Konnexität von staatsrechtlicher Beschwerde und Nichtigkeitsbeschwerde. Die Gutheissung der staatsrechtlichen Beschwerde führt nicht notwendigerweise zur Gegenstandslosigkeit der konnexen Nichtigkeitsbeschwerde (E. 1a; Bestätigung der Rechtsprechung). Art. 268 Ziff. 1 BStP. Die Nichtigkeitsbeschwerde ist zulässig gegen ein Urteil eines Waadtländer Bezirksgerichtes, welches im Appellationsverfahren einen Entscheid des Präfekten zu beurteilen hatte (E. 1b). Art. 270 Abs. 1 aBStP, Art. 270 lit. a BStP. Wer schuldig gesprochen, aber von Strafe befreit wurde, kann den Schuldspruch mit Nichtigkeitsbeschwerde anfechten (E. 1c; Bestätigung der Rechtsprechung). Art. 72 Ziff. 2 Abs. 2 StGB; absolute Verfolgungsverjährung; Ruhen während des Verfahrens der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde. Die Verfolgungsverjährung läuft während des Verfahrens der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein verurteilendes Erkenntnis nicht weiter (E. 2; Bestätigung der Rechtsprechung). Art. 41b VRV, Art. 26 Abs. 1 SVG; Vortrittsrecht unter Fahrzeuglenkern auf einer in einen Kreisel einmündenden Strasse mit mehreren Fahrstreifen. Wenn zwei parallele Fahrstreifen auf den gleichen Fahrstreifen eines Kreisels einmünden, ist der Benützer des linken Fahrstreifens vortrittsberechtigt, unter Vorbehalt des Vertrauensgrundsatzes (E. 3). éhicule; Tribunal; édéral; érieur; éservée; éhicules; èles; érieure; éré; était; ément; ègle; éjà; Nichtigkeitsbeschwerde; Appel; écision; énérale; Engage; ésélection; énale; été; êner; LC/VD; Selon; Intersection; étermine; Arrêt; Fahrstreifen; éfectoral; Lausanne

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2008.41Freigabe beschlagnahmter Vermögenswerte (Art. 65 BStP).Stiftung; Vermögens; Vermögenswerte; Einziehung; Bundes; Beschlagnahme; Anklage; Organisation; Verfügung; Kammer; Tatverdacht; Entscheid; Gesuch; Anklageschrift; Bundesanwaltschaft; Beweis; Montenegro; Ersatzforderung; Zigaretten; Bundesstrafgericht; Leistung; Aufrechterhaltung; Sinne; Organisationen; Präsident
BB.2008.34Beschlagnahme (Art. 65 BStP)Beschwerde; Bundes; Beschlagnahme; Fahrzeug; Verfahren; Bundesanwalts; Verfügung; Bundesanwaltschaft; Gericht; Beschwerdekammer; Organisation; Vermögenswert; Einziehung; Recht; Kennzeichen; Vermögenswerte; Halter; Mercedes; Apos;; Fahrzeugs; Tatverdacht; Bundesstrafgericht; Verfahren; Fahrzeugschlüssel; Betäubungsmittel; Fahrzeugausweise; Beschwerdeführern; Fahrzeuge

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Baumann, Schmid Kommentar Einziehung2007
BaumannBasler Kommentar 2. Auflage2007