LDIP Art. 72 -

Einleitung zur Rechtsnorm LDIP:



Art. 72 LDIP dal 2022

Art. 72 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 72 applicabile

1 Il riconoscimento in Svizzera può avvenire giusta il diritto della dimora abituale o il diritto nazionale del figlio o giusta il diritto del domicilio o il diritto nazionale di un genitore. Determinante è il momento del riconoscimento.

2 La forma del riconoscimento in Svizzera è regolata dal diritto svizzero.

3 La contestazione del riconoscimento è regolata dal diritto svizzero.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2018.00293Die Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 heirateten 2011. 2017 ersuchte der Beschwerdegegner 1 beim Zivilstandsamt ihres damaligen (ausserhalb des Kantons Zürich gelegenen) Wohnsitzes um Eintragung eines rechtlichen Kindsverhältnisses zwischen ihm und der Beschwerdegegnerin 3, der 2008 vorehelich geborenen Tochter der Beschwerdegegnerin 2. Dies wurde - aufgrund früher gemachter Angaben während des Ehevorbereitungsverfahrens - abgelehnt. Innert kurzer Zeit nach dem Entscheid gelangte der Beschwerdegegner 1 an ein in seinem Heimatstaat gelegenes Standesamt und erwirkte die Vaterschaftsanerkennung bezüglich der Beschwerdegegnerin 3. Daraufhin ersuchte die Beschwerdegegnerschaft an ihrem neuen Wohnsitz (Kanton Zürich) um Eintragung der im Heimatstaat erfolgten Anerkennung im schweizerischen Personenstandsregister.Recht; Anerkennung; Kinds; Schweiz; Vater; Entscheid; Beschwerdegegner; Kindsanerkennung; Vaters; Privatrecht; Beschwerdegegners; Staat; Ausland; Entscheidung; Vaterschaft; Voraussetzung; Rechtsordnung; Gesetzes; Ordre; Adoption; Zivilstand; Voraussetzungen; Gefälligkeitsanerkennung; Behörde; Staats; Kommentar; ändig
BSVD.2019.24 (AG.2019.515)AkteneinsichtAkten; Beigeladene; Beigeladenen; Akteneinsicht; Kindes; Beschwerde; Interesse; Person; Verfahren; Recht; Beschwerdeführers; Auflage; Richt; Personen; Entscheid; Einsicht; Vater; Akteneinsichtsrecht; Mutter; Basel; Stück; Anspruch; Aktenstück; Kommentar; Zuständig; Wohnsitz; ünde
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Ivo SchwanderBasler Art.722007