Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 718a OR vom 2025

Art. 718a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 718a Umfang und Beschränkung (1)

1 Die zur Vertretung befugten Personen können im Namen der Gesellschaft alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann.

2 Eine Beschränkung dieser Vertretungsbefugnis hat gegenüber gutgläubigen Dritten keine Wirkung; ausgenommen sind die im Handelsregister eingetragenen Bestimmungen über die ausschliessliche Vertretung der Hauptniederlassung oder einer Zweigniederlassung oder über die gemeinsame Vertretung der Gesellschaft.

(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Juli 1992 (AS 1992 733, BBl 1983 II 745).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 718a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE230075Vorsorgliche MassnahmenGesuch; Gesuchsgegnerin; Verwaltungsrat; Aktien; Recht; Generalversammlung; Handelsregister; Massnahme; Gericht; Verwaltungsrats; Bundesgericht; Urteil; Vertretung; Bundesgerichts; Beschlüsse; Hauptsache; Aktionär; Kantons; Verfügung; Frist; Gesellschaft; Organ; Einträge; Anordnung; Nichtigkeit; Vertretungs; Massnahmen; Mitglied; Rechtsbegehren; ührt
ZHLA220025Arbeitsrechtliche ForderungVertrag; Vertrags; Parteien; Arbeitsvertrag; Recht; Vorinstanz; Sonderkonditionen; Berufung; Wille; Herrn; Rechtsbegehren; Willen; Klagt; Arbeitsvertrages; Vertragsvorschlag; Einigung; Beklagten; Salär; Gespräche; Unterzeichnung; Klägers; Dienst
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2006/63Entscheid Art. 1a Abs. 1, Art. 66 Abs. 1, Art. 68 UVG, Art. 88 UVV, Art. 24 UVG i.V.m. Art. 36 UVV. Unterstellung unter die Versicherung, Auslegung des statutarischen Gesellschaftszwecks, Abgrenzung gegliederter/ungegliederter Betrieb, Grundsatz der Detraktion; Adäquanz zwischen Unfall und psychisch bedingten Unfallfolgen; Anspruch auf eine Integritätsentschädigung; Würdigung der Medizinischen Akten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Februar 2007, UV 2006/63). Unfall; Geschmack; Integrität; Geruch; Geruchs; Geschmacksinn; Integritätsentschädigung; Arbeit; Betrieb; Geruchsinn; Anosmie; Verlust; Versicherung; Beschwerdeführers; Kausalzusammenhang; Geschmacksinns; Recht; Geruchsinns; Bereich; Bericht; Untersuchung; Unfälle
BSZB.2021.19 (AG.2021.341)Auflösung Art. 908 OR i.V.m. Art. 731b OR ([...])Berufung; Berufungsklägerin; Handelsregister; Rechtsdomizil; Handelsregisteramt; Zivilgericht; Domizil; Entscheid; Verwaltung; Organ; Zivilgerichts; Domiziladresse; Präsident; Organisation; Handelsregisteramts; Gericht; Mitglied; Verfügung; Frist; Basel; Streitwert; Kantons; Auflösung; Anforderung; Präsidenten; Praxis; Gesellschaft; Tatsache
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-7311/2010Markenschutz (Übriges)Marke; Quot;; Übertragung; Quot;unwiderrufliche; Erklärungquot;; ALPENSWISS; Alpen; Käse; Alpenswiss; Recht; Vorinstanz; Eintrag; Quot;unwiderruflichen; Eintragung; Verfügung; Vertretung; Parteien; Gesellschaft; Antrag; Markenübertragung; MSchV; Firma; Inhaber; Verpflichtung; Geschäft; MSchG; Erwerber; Unterschrift