Art. 712o CC de 2025
Art. 712o Exercice du droit de vote
1 Lorsque plusieurs personnes sont propriétaires en commun d’un étage, elles n’ont qu’une voix et l’expriment par un représentant.
2 De même, le copropriétaire et l’usufruitier d’un étage s’entendent sur l’exercice du droit de vote sinon l’usufruitier vote sur toutes les questions d’administration, exception faite des travaux de constructions qui sont seulement utiles ou servent à l’embellissement ou à la commodité.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 712o Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RV190003 | Vollstreckung | Gesuch; Stockwerk; Recht; Gesuchsteller; Stockwerkeigentümer; Beschluss; Zirkularbeschluss; -strasse; Gesuchsgegner; Hecke; Vollstreckung; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Grundstück; Verfahren; Urteil; Beschlussfassung; Gesuchstellers; Rechtsanwalt; Tiefgarage; Beschwerdeverfahren; Vollmacht; Verwalter; Miteigentümer; Gericht; Tatsachen; Grenze; Miteigentum; Entscheid; Bezug |
ZH | NP160026 | Nichtigerklärung bzw. Anfechtung von Beschlüssen der Versammlung der Stockwerkeigentümer | üsse; Beschlüsse; Stockwerkeigentümer; Verfahren; Vorinstanz; Recht; Berufung; Beschluss; Entscheid; Tiefgarage; Verwaltung; Miteigentümer; Beklagten; Stimme; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Miteigentum; Gericht; Verfügung; Gültigkeit; Anfechtung; Parteien; Rechtsschutzi; Miteigentümergemeinschaft; Miteigentums; Verwaltungsordnung; Stimmen; Verfahrens |
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