E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 712n ZGB vom 2024

Art. 712n Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 712n 2. Einberufung und Leitung

1 Die Versammlung der Stockwerkeigentümer wird vom Verwalter einberufen und geleitet, wenn sie nicht anders beschlossen hat.

2 Die Beschlüsse sind zu protokollieren, und das Protokoll ist vom Verwalter oder von dem den Vorsitz führenden Stockwerkeigentümer aufzubewahren.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 712n Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB230007Forderung und PfandrechtKlagt; Beklagten; Stockwerkeigentümer; Berufung; Recht; Vorinstanz; Sammlung; Beschlüsse; Wertquote; Versammlung; Verwaltung; Rechtsmittel; Forderung; Verfahren; Entscheid; Klage; Rungen; Einberufung; Wirksam; Urteil; Stockwerkeigentümerversammlung; Verrechnung; Beschluss; Vertreten; Forderung; Bezirks; Nichtigkeit; Lugano; Partei; Grundbuch
ZHPS210090Zahlungsbefehl vom 27. Oktober 2020 / Betreibung Nr. ...Beschwerde; Stock; Stockwerkeigentümer; Verwaltung; Betreibung; Sammlung; Betreibungs; Beschwerdeführerin; Mergemeinschaft; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Protokoll; Vorinstanz; Merversammlung; Stockwerkeigentümerversammlung; Recht; Beschluss; Vertretung; Verwaltungsvertrag; Versammlung; Betreibungsbegehren; Tigkeit; Resp; Betreibungsamt; Verwalter; Frist; Verwalterin; Schloss; Aufsichtsbehörde; Verfahren; SchKG
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz