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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 712a ZGB vom 2024

Art. 712a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 712a A. Inhalt und Gegenstand I. Inhalt

1 Stockwerkeigentum ist der Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der dem Miteigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen.

2 Der Stockwerkeigentümer ist in der Verwaltung, Benutzung und baulichen Ausgestaltung seiner eigenen Räume frei, darf jedoch keinem anderen Stockwerkeigentümer die Ausübung des gleichen Rechtes erschweren und die gemeinschaftlichen Bauteile, Anlagen und Einrichtungen in keiner Weise beschädigen oder in ihrer Funktion und äusseren Erscheinung beeinträchtigen.

3 Er ist verpflichtet, seine Räume so zu unterhalten, wie es zur Erhaltung des Gebäudes in einwandfreiem Zustand und gutem Aussehen erforderlich ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 712a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB170010Aufhebung von BeschlüssenBeklagten; Wohnung; Berufung; Vorinstanz; Stockwerke; Reglement; Recht; Wohnungen; Pflege; Bewohner; Zweck; Stockwerkeigentümer; Umnutzung; Kunden; Mietvertrag; Wohnen; Wohnnutzung; Beschlüsse; Parteien; Zweckbestimmung; Beschluss; Urteil; Aufhebung; Merversammlung; Verfahren; Schloss; Reglements; Betreuung; Büro; Berufungsklägerin
ZHPP160010Anfechtung Beschlüsse einer StockwerkeigentümerversammlungStockwerkeigentümer; Erneuerungsfonds; Messgeräte; Beschluss; Beschwerde; Tandum; Traktandum; Anschaffung; Vorinstanz; Verfahren; Heizkosten; Sonderrecht; Anschaffungs; Recht; Merversammlung; Urteil; Stockwerkeigentümerversammlung; Beklagten; Parteien; Zirkularbeschluss; Anschaffungskosten; Belastung; Reglement; Rechnung; Heizkostenmessgeräte; Klägern; Versammlung; Protokoll; Klage; Erstinstanzliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2016 69AGVE - Archiv 2016 Kausalabgaben und Enteignungen 379 II. Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen A. Enteignungsrecht 69...
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