Art. 711 (1)
(1) Aufgehoben durch Ziff. I 3 des BG vom 16. Dez. 2005 (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht), mit Wirkung seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | BZ.2006.68 | Entscheid Art. 18 Abs. 1, 400 Abs. 1 und 401 Abs. 1 OR (SR 220). Bei der subjektiven Vertragsauslegung ist der übereinstimmende tatsächliche Parteiwille gestützt auf den Vertragstext sowie gestützt auf weitere Indizien, namentlich gestützt das Verhalten der Parteien nach Vertragsabschluss und gestützt auf den Vertragszweck zu ermitteln. Erwirbt der Beauftragte Aktien als indirekter Stellvertreter für Rechnung des Auftraggebers, so gehen die Rechte aus den Aktien, und zwar sowohl die Vermögensrechte als auch die Mitgliedschaftsrechte, durch Legalzession auf den Auftraggeber über (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 30. Oktober 2007, BZ.2006.68). | Aktien; Vereinbarung; Beklagten; Vertrag; Auftrag; Recht; Verwaltungsrat; Geschäfts; Ziffer; übergeben; Aktionär; Zeitpunkt; Verkäufer; Bekl; Handel; Erhalte; Erwerb; Handelsregister; Rückverkauf; Berufung; Parteien; Mitglied; Widerruf; Schaden; Urteils; Erfüllt; Rücktritt; Parteiwille; Unterschrift |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
111 II 375 | Art. 813 Abs. 1 OR. Wohnsitz der zur Vertretung befugten Geschäftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mindestens ein in der Schweiz wohnender Geschäftsführer muss einzelzeichnungsberechtigt oder gemeinsam mit weiteren in der Schweiz wohnenden Geschäftsführern kollektivzeichnungsberechtigt sein. | Geschäftsführer; Schweiz; Wohnende; Justiz; Wohnenden; Vertretung; Gesellschaft; Müsse; Kantons; Basel-Stadt; Wohnsitz; Beschwerde; Aktiengesellschaft; Praxis; Inama; Trading; Justizdepartement; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Geschäftsführern; Bundesgericht; Bestimmungen; Kollektiv; Kreisschreiben; Befugt; Wortlaut; Materielle; Beschloss; Urteil; Einzelzeichnungsberechtigt; Kollektivzeichnungsberechtigt |