Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 71 OR vom 2025

Art. 71 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 71 Bestimmung nach der Gattung

1 Ist die geschuldete Sache nur der Gattung nach bestimmt, so steht dem Schuldner die Auswahl zu, insofern sich aus dem Rechtsverhältnis nicht etwas anderes ergibt.

2 Er darf jedoch nicht eine Sache unter mittlerer Qualität anbieten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 71 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP160032ForderungUrteil; Berufung; Garage; Beklagten; Gefälle; Einzelrichter; Zustellung; Sendung; Abholung; Abholungseinladung; Anwalt; Recht; Parteien; Akten; Gericht; Wasser; Klage; Frist; Frist; Verfahren; Werkvertrag; Einzelrichters; Beweis; Vertrag; ässig
ZHLB140086Ablieferung des Werkes, Prüfung der Vollständigkeit.Vollständige Behauptungen der Parteien in den Rechtsschriften.Mehrfache Verrechnung mit der selben Forderung?Verrechnung; Träge; Projekt; SIA-Norm; Parteien; Beklagten; Leistung; Rechnung; Schlussrechnung; Recht; Forderung; Bezirksgericht; Schlussabrechnung; Vertrag; Rechtsschrift; Position; Unternehmer; Werkvertrag; Abrechnung; Positionen; Besteller; Behauptung; Saldo; Berufung; Preis; Abnahme; Trägen; Beilage; Beilagen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 120 (4A_579/2016)Art. 693 Abs. 3 Ziff. 1 OR; Wahl der Revisionsstelle; Stimmrechtsaktien; Stichentscheid. Mit Art. 693 Abs. 3 Ziff. 1 OR ist nicht vereinbar, dem Verwaltungsratspräsidenten für die Wahl der Revisionsstelle den Stichentscheid einzuräumen (E. 3).
Regeste b
Art. 706 Abs. 2 OR; Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen; Gebot schonender Rechtsausübung. Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses; Verstoss gegen das Gebot schonender Rechtsausübung (E. 4).
Statuten; Stichentscheid; Stimme; Stimmen; Verwaltungsrat; Revision; Revisionsstelle; Generalversammlung; Aktie; Verwaltungsratspräsident; Aktien; Stimmrecht; Verwaltungsratspräsidenten; Stimmrechts; Recht; Losentscheid; Aktionär; Wahlen; Vorinstanz; Stimmrechtsaktien; Gesellschaft; Stimmengleichheit; Beschlüsse; Gebot; Stammaktien; Klage; Beklagten; Urteil; Rechtsausübung
142 III 204 (4A_536/2015)Art. 718a Abs. 2 OR; Art. 119 Abs. 1 lit. g HRegV; Eintrag von Kombinationen von Kollektivunterschriften im Handelsregister. Kollektivunterschriften, bei denen die zur gemeinsamen Unterzeichnung befugten Personen namentlich bezeichnet werden, können in das Handelsregister eingetragen werden (E. 2; Bestätigung der Rechtsprechung). Handelsregister; Kollektivunterschrift; Verwaltungsrat; Kollektivunterschriften; Eintrag; Mitglied; Eintragung; Verwaltungsrates; Handelsregisterverordnung; Kombinationen; Vorinstanz; Handelsregisteramt; HRegV; Personen; Bundesgericht; Zeichnungsberechtigung; Bundesrat; Zeichnungsberechtigungen; Bisher:; Vertretungsbefugnis; Wortlaut; Entscheid; Urteil; Unterzeichnung; Rechtsprechung; Gesellschaft; Verwaltungsratsmitglieder

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1504/2020Auflösung des ArbeitsverhältnissesArbeit; Vorinstanz; Verwaltung; Entschädigung; Verwaltungsrat; Urteil; Kündigung; Sachverhalt; Geschäft; Arbeitsverhältnis; Beweis; Verwaltungsrats; Verhalten; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; Recht; Vereinbarung; Aufwand; Sachverhalts; Interesse; Arbeitgeber; Interessen; Person
BVGE 2018 IV/9Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG)Genossenschaft; Verwaltung; Gruppe; Gesellschaft; Vorinstanz; Geschäft; Person; Mitglied; Gesellschaften; Organ; Verletzung; Urteil; Mitglieder; Aufsicht; Pflicht; Aufsichts; Verwaltungsrat; Über; Beschwerdeführer; Verfügung; Sorgfalt; Aufsichtsrecht; Begründung; Personen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2020.59Bundes; Beschuldigte; Insider; Urteil; Apos;; Tatsache; Recht; Insiderinformation; Bundesstrafgericht; Beschuldigten; Kammer; FinfraG; Gericht; Bundesstrafgerichts; Bundesanwaltschaft; Ausnützen; Insiderinformationen; Berufung; Zeitpunkt; E-Mail; Verfahren; Verfahrens; Einzelrichter; Effekten; Schweiz; Tatsachen; Google; Store
BP.2019.83Entschädigung der beschuldigten Person bei Einstellung des Verfahrens (Art. 429 ff. StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO).
Akten; Verfahren; Verfahren; Kammer; Entschädigung; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Recht; Geschäft; Verteidigung; Bundesstrafgerichts; Genugtuung; Person; Verfügung; Verwaltungsrat; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Bundesanwaltschaft; Sorgfalt; Einstellung; Sachverhalt; Verteidiger; Apos;; Bundesgerichts; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Urteil; Gericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer Schweizerischen Zivilprozessordnung2017
Schweizer Schweizerischen Zivilprozessordnung2017