CCS Art. 705 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 705 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 705 II. Deviaziun da funtaunas

1 En l’interess general po il dretg chantunal reglar, restrenscher u scumandar la deviaziun da funtaunas.

2 Davart dispitas che naschan qua tras tranter chantuns decida il Cussegl federal definitivamain.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 III 49Art. 704 Abs. 1 ZGB; Abgrenzung zwischen Privat- und Bachquelle. Eine Quelle, die auf einem privaten Grundstück entspringt und von Anfang an einen Bach bildet, ist nicht eine Privatquelle und als solche Bestandteil des Grundstückes, sondern eine Bachquelle und damit Teil des von ihr gebildeten Gewässers. Ob eine Quelle einen Bach bildet, hängt von der Mächtigkeit und Stetigkeit der Quelle ab.
Quelle; Wasser; Privat; Bachquelle; Eigentum; Privatquelle; Schüttung; Gemeinde; Gewässer; Wasserlauf; Recht; Grundstück; Mächtigkeit; Stetigkeit; Bach; Privatquellen; Anfang; Bundesgericht; Feststellungen; Quellen; Kanton; Vorinstanz; Urteil; Raron; Bestandteil; Wassermenge; Wasserlaufs; Grundstücke; Rechtsprechung