OR Art. 701e -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 701e OR vom 2025

Art. 701e Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 701e Voraussetzungen für die Verwendung elektronischer Mittel (1)

1 Der Verwaltungsrat regelt die Verwendung elektronischer Mittel.

2 Er stellt sicher, dass:

  • 1. die Identität der Teilnehmer feststeht;
  • 2. die Voten in der Generalversammlung unmittelbar übertragen werden;
  • 3. jeder Teilnehmer Anträge stellen und sich an der Diskussion beteiligen kann;
  • 4. das Abstimmungsergebnis nicht verfälscht werden kann.
  • (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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