CPC Art. 70 - Consorité nécessaire

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 70 CPC de 2024

Art. 70 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 70 Consorité Consorité nécessaire

1 Les parties un rapport de droit qui n’est susceptible que d’une décision unique doivent agir ou être actionnées conjointement.

2 Les actes de procédure accomplis en temps utile par l’un des consorts valent pour ceux qui n’ont pas agi, l’exception de l’introduction d’un appel ou d’un recours. (1)

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 17 mars 2023 (Amélioration de la praticabilité et de l’application du droit), en vigueur depuis le 1er janv. 2025 (RO 2023 491; FF 2020 2607).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 70 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210019URG etc.Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit
ZHLB230007Forderung und PfandrechtBeklagte; Beklagten; Stockwerkeigentümer; Berufung; Recht; Vorinstanz; Beschlüsse; Wertquote; Versammlung; Verwaltung; Rechtsmittel; Forderung; Verfahren; Entscheid; Klage; Einberufung; Urteil; Stockwerkeigentümerversammlung; Verrechnung; Beschluss; Forderung; Bezirks; Nichtigkeit; Lugano; Grundbuch; Stockwerkeigentum
Dieser Artikel erzielt 149 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSCBES.2024.25-Betreibung; Betreibungs; Verwertung; Beschwerde; Betreibungsamt; SchKG; Beschwerdeführers; Apos; Recht; Schuld; Erbschaft; Erben; Zahlung; Verwertungsbegehren; Steigerung; Räumung; Zahlungsbefehl; Versteigerung; Verwertungsbegehrens; Verwertungsaufschub; Ausführungen; Mitteilung; Betreibungsamtes; Grundstück; öglich
BSSB.2017.137 (AG.2020.34)Betrug (BGer 6B_201/2020)Berufung; Berufungskläger; Privatkläger; Privatklägerin; Gericht; Schuld; Darlehen; Akten; Forderung; Schuldbrief; Urteil; Darlehens; Forderung; Inhaber; Berufungsklägers; Inhaberschuldbrief; Berufungsbegründung; Inhaberschuldbriefe; Verfahren; Liegenschaft; Vereinbarung; Verhandlung; Sicherheit; Verhandlungsprotokoll; Schuldbriefe; Abrechnung; ändige
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 121 (5A_340/2017)Art. 712l Abs. 2 ZGB; Stockwerkeigentum; Passivlegitimation bei Störungen, die von gemeinschaftlichen Bauteilen ausgehen. Störereigenschaft und Passivlegitimation des Störers (E. 4.1). Umfang der Passivlegitimation der Stockwerkeigentümergemeinschaft (E. 4.3). Verselbständigung der Stockwerkeigentümergemeinschaft und Abgrenzung zur Gesamtheit der Stockwerkeigentümer als Miteigentümer (E. 4.3.3). Interne und externe Angelegenheiten der Stockwerkeigentümer (E. 4.3.4). Beschlusskompetenzen und Beschlussfassung der Stockwerkeigentümerversammlung (E. 4.3.5). Anfechtungsklage gegen die Stockwerkeigentümergemeinschaft und Klage gegen die Gesamtheit der Stockwerkeigentümer (E. 4.3.6). Stockwerkeigentümer; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Brücke; Beschluss; Gemeinschaft; Urteil; Verwaltung; Recht; Handlung; Eigentümer; Störung; Zustand; Verhalten; Eigentum; Passivlegitimation; Stockwerkeigentümerversammlung; Einheit; Störer; Pflicht; Miteigentümer; Bezug; Zustandsstörer; Auftrag; Grundstück; Beschlussfassung; Anfechtungsklage; Klage
114 Ia 153Art. 58 Abs. 1 BV, Ablehnung eines Richters. - Tragweite des Anspruchs auf einen unparteiischen Richter gemäss Art. 58 Abs. 1 BV (E. 3). - Ein Richter, der beim Entscheid über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsbegehren mitwirkt, ist kein unparteiischer Richter im Sinne von Art. 58 Abs. 1 BV (E. 3a/aa). - Nichtigkeit eines Gerichtsbeschlusses, an dem ein iudex inhabilis mitgewirkt hat, oder Heilung des Mangels durch das kantonale Beschwerdeverfahren? (E. 3a/bb) - Ein Richter erscheint aufgrund seines subjektiven Verhaltens dann als voreingenommen, wenn Umstände vorliegen, die den Anschein der Befangenheit und die Gefahr der Voreingenommenheit objektiv zu rechtfertigen vermögen; Anwendung dieses Grundsatzes (E. 3b). Richter; Recht; Gericht; Bezirk; Obergericht; Ablehnung; Bezirks; Bezirksgericht; Befangenheit; Gerichtspräsident; Verfahren; Beschwerdeführers; Akten; Entscheid; Aktennotiz; Verhalten; Ablehnungsbegehren; Zivilprozess; Urteil; Bezirksgerichts; Kanton; Verfahren; Nichtigkeit; Anschein; Parteien; Verfahrens; Kantons; ässig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Haas, Oberhammer zur schweizerischen Zivilprozessordnung2021
Spühler, Peter, SchweizerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017