Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm VwVG:



Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) in der Schweiz legt die Regeln für das Verwaltungsverfahren fest, einschliesslich des Ablaufs, der Grundsätze und der Zuständigkeiten der Behörden. Es regelt auch die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltung, um transparente, faire und effiziente Verwaltungsverfahren sicherzustellen. Das VwVG dient als wichtiges Instrument zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor möglichen Rechtsverletzungen seitens der Verwaltung.

Art. 70 VwVG vom 2022

Art. 70 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 70 M. Besondere Beschwerdearten I. … (1)

(1) Aufgehoben durch Anhang Ziff. 10 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, mit Wirkung seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).

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Art. 70 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDJug/2023/316été; édure; énal; Appel; était; énale; étés; ’appel; écis; Alumine; Appelant; édé; ’al; ’il; édéral; ’alumine; ’AFC; écision; écembre; ’appelant; évenu; Suisse; égal
VDJug/2021/247Appel; Appelant; énal; édé; édéral; était; énale; édure; établi; Argent; établissement; ’appel; écembre; également; édérale; écision; Autorité; écuniaire; Duende; Suerte; étaient; Appareil; écité; ésente
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 II 521Art. 26, 27, 39 und 43 Abs. 1 lit. a KG; vorsorgliche Massnahmen im Rahmen einer Vorabklärung gemäss Art. 26 KG, Weigerung der Wettbewerbskommission, eine kartellrechtliche Untersuchung i.S. von Art. 27 KG zu eröffnen. Gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. a KG können Dritte, die eine Wettbewerbsbehinderung geltend machen, erst im Verfahren der kartellrechtlichen Untersuchung i.S. von Art. 27 KG Parteirechte ausüben, nicht schon im Rahmen einer kartellrechtlichen Vorabklärung i.S. von Art. 26 KG. Lehnt es die Wettbewerbskommission auf Gesuch eines Dritten hin ab, vor Eröffnung einer kartellrechtlichen Untersuchung vorsorgliche Massnahmen anzuordnen oder eine kartellrechtliche Untersuchung zu eröffnen, handelt es sich dabei nicht um eine Verfügung mit Rechtswirkungen für den Dritten, sondern um eine blosse Mitteilung an diesen, gegen welche er nicht Beschwerde führen kann, auch nicht Rechtsverweigerungsbeschwerde (E. 2). Untersuchung; Massnahme; Massnahmen; Wettbewerb; Wettbewerbs; Verfügung; Wettbewerbskommission; Eröffnung; Vorabklärung; Entscheid; Verfahren; Kartellgesetz; Rekurskommission; Bundes; Erlass; Cornèr; Banca; Sinne; Anspruch; Urteil; Sekretariat; Bundesgericht; BILGER; Telekurs; Gesuch; RICHLI; Parteistellung
114 V 358Art. 4 Abs. 1 BV, Art. 70 Abs. 1 VwVG, Art. 110 AVIG: Rechtsweg bei formeller Rechtsverweigerung. Als Aufsichtsbehörde des Bundes über die Arbeitslosenversicherung ist das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit zuständig zum Entscheid über Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerden, welche von Versicherten gegen eine Arbeitslosenkasse oder gegen eine mit der Durchführung der Arbeitslosenversicherung betraute kantonale Amtsstelle erhoben werden; es übt damit die gleiche Funktion aus wie im AHV/IV-Bereich das Bundesamt für Sozialversicherung als Aufsichtsbehörde über die kantonalen und die Verbands-Ausgleichskassen. édéral; Tribunal; ômage; écision; OFIAMT; Autorité; Office; Emploi; Arbeit; Victor; étence; édérale; Assurance-chômage; être; Bundes; Arbeitslosenversicherung; équentation; écisions; Existe; ément; étent; ître; Application; égime; Rechtsverweigerung; Aufsichtsbehörde; Bundesamt; Assentiment; Intéressé; Existence

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-4503/2015Rechtsverzögerung/RechtsverweigerungVerfahren; Bundes; Rechtsverzögerung; Asylverfahren; Verfahrens; Beschwerdeführers; Bundesverwaltungsgericht; Asylgesuch; Verfügung; Rechtsvertreterin; Rechtsverzögerungsbeschwerde; Behörde; Eingabe; Person; Asylgründen; Behandlung; Anhörung; Quot;; Asylverfahrens; Kanton; Beschleunigung; Gesuch; Frist; Asyls; Akten
E-2253/2015Rechtsverzögerung/RechtsverweigerungRecht; Verfahren; Rechtsverzögerung; Verfahren; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Asylverfahren; Verfügung; Abklärung; Rechtsverzögerungsbeschwerde; Akten; Abklärungen; Entscheid; Vernehmlassung; Behörde; Frist; Beschwerdeführers; Richter; Parteien; Asylgesuch; Beweismittel; Verfahrensdauer; Dossier; Beurteilung; Anspruch; Gericht; ässig