Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm SVG:



Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.

Art. 70 SVG vom 2024

Art. 70 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 70 Fahrräder (1)

Radfahrer haften nach Obligationenrecht (2) .

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 1. Okt. 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4925; BBl 2010 4137 4149).
(2) SR 220

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 70 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDJug/2014/33été; Accident; ésé; érêt; édure; éfenderesse; Selon; érêts; était; éjudice; ègle; Intérêt; énage; écembre; égal; Expert; érale; éter; éré; égale; Assurance; éalisé; épens; -intérêts; Action; CPC-VD; édéral; également
VDJug/2010/17été; était; éhicule; Avenue; Accident; ésé; érie; éfenderesse; Entre; Selon; étent; Frésard-Fellay; édez; érêt; édé; étenteur; Brehm; Entreprise; Assurance; Accès; écès; éalisé; érieur; ériode; ègle; -part; établi; édéral

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 92 177Art. 333 Abs. 1 ZGB. Krankenkasse erklärt sich nach zweitem Rechtsschriftenwechsel bereit, die angefallenen Kosten im Rahmen ihrer Leistungspflicht zu übernehmen: Der Prozess kann dennoch nicht abgeschrieben werden. Subsidiarität der Kassenleistungen gegenüber Leistungen Dritter: Wieweit hat der Leistungsansprecher den Rechtsweg gegen den Dritten zu beschreiten, bevor die subsidiär haftende Kasse leistungspflichtig wird? In casu wurde Drittpersonenhaftung als Familienhaupt geltend gemacht. Bedeutung des Umstandes, dass ein 15jähriger Knabe mit einem Fahrrad ohne Kennzeichen eine Person anfährt und verletzt. Eltern; Kasse; Schädiger; Verfügung; Krankenkasse; Fahrrad; Recht; Schädigers; Forderung; Unfall; Leistungspflicht; Umstände; Urteil; Familie; Vignette; Amtsgericht; Versicherung; Familienhaupt; Statuten; Zivilprozess; Schaden; Sorgfalt; Oftinger/Stark; Haftpflichtversicherung; Kantonsspital; Leistungen; Verwaltungsgericht; ässig
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