Obligationenrecht (OR) Art. 7

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 7 OR vom 2024

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Art. 7 Antrag ohne Verbindlichkeit, Auskündung, Auslage

1 Der Antragsteller wird nicht gebunden, wenn er dem Antrage eine die Behaftung ablehnende Erklärung beifügt, oder wenn ein solcher Vorbehalt sich aus der Natur des Geschäftes oder aus den Umständen ergibt.

2 Die Versendung von Tarifen, Preislisten u. dgl. bedeutet an sich keinen Antrag.

3 Dagegen gilt die Auslage von Waren mit Angabe des Preises in der Regel als Antrag.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 7 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG090265FeststellungBeklagten; Gutachten; Aktien; Über; Bewertung; Parteien; Wertes; Gericht; Übernahme; Angebot; Klägers; Einigung; Gutachtens; ZPO/ZH; Recht; Offerte; Zeitpunkt; Sachverständige; Klage; Frist; Gesellschaft; Annahme; Gesuch; Richter; Verbesserung; Ertrag
VDHC/2015/640-église; écis; Conseil; éside; énéral; énérale; Association; ésident; écision; Assemblée; Appel; Assemblée; Président; Aient; écisions; Appelant; Appelante; Ordre; éfenderesse; Eglise; émoin; étaient; Générale; émission; étant; éance
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2005.30Entscheid Art. 1 OR (SR 210). Angesichts der im zweiten Abschnitt des Vertrags der Parteien durch den Beklagten vorgenommenen und von der Klägerin akzeptierten Streichung der Totalstückzahlen mit einzelnen Bestelltranchen liegt keine übereinstimmende Willensäusserung, gemäss welcher sich der Beklagte zur Abnahme einer bestimmten Zahl von Geräten verpflichtet hätte, vor (Handelsgericht, 15. Dezember 2006, HG.2005.30). Quot; Ersatz; Beklagten; Vertrag; Gerät; Geräte; Vertrags; Parteien; Ersatzteillager; Abnahme; Stück; Preis; Ersatzteile; Garantie; Kündigung; Preisliste; Klage; Liefer; Stückzahl; Vereinbarung; Eingabe; Ausführungen; Bestellung; Recht; Übrigen; Lieferung
BSBES.2018.113 (AG.2018.500)Verfahrenskosten (BGer 6B_855/2018 vom 15. Mai 2019)Gericht; Verfahren; Basel; Über; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Befehl; Verfügung; Busse; Übertretungsanzeige; Zahlungserinnerung; Verfahrens; Verfahren; Basel-Stadt; Recht; Appellationsgericht; Einzelgericht; Sachen; Entscheid; Schweiz; Verfahrenskosten; Auslagen; Hinweis; Schweizerischen; Bussenverfügung; Empfang; Gebühr; Bundesgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 190 (4A_444/2018)Art. 31 ZPO; Art. 113 IPRG; Gerichtsstand am Erfüllungsort. Ein Vertrag kann mehrere charakteristische Leistungen im Sinne von Art. 31 ZPO und Art. 113 IPRG beinhalten. Anwendung auf die Planung und Bauleitung in einem Architektenvertrag (E. 2-4). Leistung; Vertrag; Gericht; Erfüllungsort; Zivil; Gerichtsstand; Leistungen; Botschaft; Schweiz; Zuständigkeit; Recht; Schweizer; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Vertrags; Kanton; Kommentar; Vorinstanz; Hinweis; Tankstelle; Architekten; Hinweisen; Erfüllungsorte; Zivilsachen; Planung; Bauleitung; Parteien; Handelsgericht; Zusammenhang
144 III 152 (4A_3/2017)Art. 77 Abs. 1 Ziff. 3 OR; Art. 335b OR; Berechnung der Probezeit. Ist der Tag des Stellenantritts bei der Berechnung der Probezeit mitzuzählen (E. 4)?
Probezeit; Arbeit; Stellenantritt; Frist; Stellenantritts; Arbeitsvertrag; Urteil; Berechnung; Kündigung; Vertrag; Arbeitsverhältnis; Verfügung; Kommentar; Recht; Vertrags; Krankheit; Vorinstanz; Zeitpunkt; Erwägungen; Arbeitsverhältnisses; Abrede; Parteien; Verlängerung; ängerte

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2024.37, BB.2024.38, BP.2024.23, BP.2024.24Apos;; Apos;a; Apos;i; Apos;art; Apos;in; Apos;imputato; Tribunal; Tribunale; Apos;e; PolyReg; FINMA; Apos;obbligo; Apos;OAD; LFINMA; Corte; Apos;intermediario; Apos;attività; Apos;autore; Apos;affari; Secondo; Nella; LFINMA-; Anche; Apos;avv; Apos;accusa; Apos;ambito; Kommentar; Apos;operazione; Apos;smurfingapos;; Giusta
BH.2023.5Bundes; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Gewalt; Genugtuung; Bundesgerichts; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Drohung; Apos;; Verteidigung; Person; Behörde; Lebenshaltungskosten; Hauptverhandlung; Amtshandlung; Sicherheit; Sinne; Zwang; Tagessatz; Berufung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Schweizer, Lieber, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2020
Donatsch, Schweizer, Lieber, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2020